Ein sicheres Tiefenlager ist auf dichtes Gestein angewiesen. Menschliche Eingriffe, zum Beispiel Bohrungen, sind dort unerwünscht. Deshalb wird der Bereich, der für ein sicheres Tiefenlager benötigt wird, reserviert – mit dem sogenannten vorläufigen Schutzbereich. Im Rahmenbewilligungsgesuch schlägt die Nagra die Grösse dieses vorläufigen Schutzbereichs vor. Geschützt werden zwei Teilbereiche: Der Gesteinsbereich in der Tiefe, in dem das Lager dereinst gebaut wird sowie der Bereich, durch welchen die Zugänge in die Tiefe gebaut werden.
Grosszügige Auslegung ermöglicht Flexibilität
Das Tiefenlager der Schweiz wird in der über 100 Meter dicken Opalinustonschicht gebaut. Der vorläufige Schutzbereich schützt aber nicht nur den Opalinuston, sondern auch einen Teil der Gesteinsschichten darunter und darüber. Die Dicke des geschützten Gesteins beträgt insgesamt über 300 Meter.
Für die Lagerfelder des Tiefenlagers werden voraussichtlich rund zwei Quadratkilometer Fläche benötigt. Um das Tiefenlager im Untergrund flexibel platzieren zu können, wird ein grosszügiger Bereich geschützt: Rund 30 Quadratkilometer.
Begrenzt wird der Schutzbereich gegen oben und unten durch Gesteinsschichten, welche für den Einschluss des radioaktiven Abfalls nicht mehr wichtig sind. Auf den Seiten wird er begrenzt durch Störungszonen im Gestein oder durch die Grenzen des genau untersuchten Teils des Standortgebiets.
Die Zugänge zum Lager
Das Tiefenlager kann im Untergrund auf zwei Arten erschlossen werden: Entweder durch vertikale Schächte, oder einer Kombination von Schächten und einer Rampe, die spiralförmig in die Tiefe führt. Im Rahmenbewilligungsgesuch wird genügend Gestein geschützt, damit beide Erschliessungswege möglich sind. In der Praxis wird somit eine Gesteinssäule von 3 Kilometern Durchmesser für die Zugänge zum Tiefenlager geschützt.
Gibt es Nutzungsbeschränkungen?
Der vorläufige Schutzbereich des Tiefenlagers hat auf herkömmliche Nutzungen des Untergrunds wie Bohrungen oder Kiesabbau keine Einschränkungen. Es werden die üblichen kantonalen Bewilligungen benötigt. So ist für Bohrungen, beispielsweise für Erdwärmesonden, bis auf eine Tiefe von 0 Metern über Meer (rund 400 Meter Tiefe) nur die kantonale Bewilligung nötig. Eine Bohrung, welche tiefer als 0 Meter über Meer gehen würde (also mehr als 400 Meter in die Tiefe), bräuchte aufgrund des vorläufigen Schutzbereichs eine zusätzliche Bewilligung durch den Bund. Es bleibt also möglich, Erdwärmesonden oberhalb des vorläufigen Schutzbereichs zu installieren.
Ausblick
Die Nagra schlägt im Rahmenbewilligungsgesuch den Bundesbehörden vor, den vorläufigen Schutzbereich wie oben ausgeführt zu dimensionieren. Der Bundesrat kann den Vorschlag der Nagra beim Erteilen der Rahmenbewilligung anpassen. Mit der Betriebsbewilligung (ca. im Jahr 2050) wird aus dem vorläufigen Schutzbereich der definitive Schutzbereich. Dieser wird kleiner ausfallen.