Die Nagra-Tiefbohrung Trüllikon-1 in der Abenddämmerung.

Bund prüft Machbarkeit von Versuch auf dem Bohrplatz Trüllikon


Die Nagra hat den Antrag auf Betriebsverlängerung für den Bohrplatz Trüllikon gestellt. Der Bund klärt derzeit ab, ob man dort Versuche zur CO2-Speicherung durchführen kann.

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Die Nagra hat im Mai 2023 einen Antrag auf Betriebsverlängerung für den Bohrplatz Trüllikon gestellt. Hintergrund des Antrags ist ein Vorhaben des Bundes: Dieser prüft derzeit, ob sich auf dem Bohrplatz Trüllikon-1 allenfalls Versuche zur CO2-Speicherung im Untergrund realisieren lassen.

Falls der Versuch tatsächlich realisiert wird, wird der bestehende Bohrplatz in Trüllikon noch benötigt – daher der Antrag auf Betriebsverlängerung. Ohne Verlängerung müsste der Bohrplatz nämlich bis im Oktober 2023 zurückgebaut sein.

Noch nichts entschieden

Ob sich das Bohrloch von Trüllikon tatsächlich für einen Versuch zur CO2-Speicherung eignet, wird derzeit noch von swisstopo, dem Bundesamt für Landestopographie, abgeklärt. Involviert sind auch das Bundesamt für Energie BFE, das Bundesamt für Umwelt BAFU und die ETH Zürich. Die Nagra ist an diesen Versuchen nicht beteiligt. Sie hat lediglich das Gesuch zur Verlängerung der Betriebsbewilligung eingereicht.

Sollten die Versuche tatsächlich durchgeführt werden, braucht es die Zustimmung der Grundeigentümer, der Gemeinde und des Kantons. Wäre dies gegeben, würde der Bund die Bohrung Trüllikon-1 von der Nagra übernehmen.

Der Bund betont, dass es sich lediglich um einen Versuch handelt und in Trüllikon kein Tiefenlager zur Speicherung von CO2 entstehen soll.

Da herrschte noch Vollbetrieb: Blick auf den Bohrplatz Trüllikon-1 während den Bohrarbeiten.
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