Technischer Bericht NTB 85-45

Sondiergesuche Typ B, NSG 15, 16 und 17:Das Vernehmlassungsverfahren

1. Auf dem Weg zur Erreichung ihres Zieles – der sicheren Endlagerung radioaktiver Abfälle –hat die Nagra mehrere Bewilligungsverfahren zu durchlaufen. Im gegenwärtigen Verfahren ersucht sie um die Bewilligung zur Vornahme von Sondierungen an drei Standorten. Mittels geophysikalischer Messungen und Sondierungen sollen der Anhydrit am Bois de la Glaive, die Valanginienmergel am Oberbauen Stock und das Kristallin am Piz Pian Grand im Hinblick auf ihre Eignung als Wirtgestein, d. h. zur Aufnahme eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, untersucht werden. Ein Endlager wird noch nicht erstellt, es sollen erst Voruntersuchungen und Abklärungen getroffen werden, sogenannte vorbereitende Handlungen durchgeführt werden. Bevor die Nagra gewisse vorbereitende Handlungen in Angriff nehmen kann, benötigt sie eine Bewilligung des Bundesrates. Ein zeitlich und aufwandmässig grosser Teil des Bewilligungsverfahrens wird durch ein ausgedehntes Vernehmlassungsverfahren beansprucht.

 

Alle Personen, die durch die nachgesuchten Sondierungen besonders betroffen werden, verschiedene Bundesstellen, kantonale Ämter und Gemeinden erhielten Gelegenheit, sich zu den Sondiergesuchen zu äussern. Es wurden verschiedene Argumente vorgebracht. Wo immer sinnvoll und möglich, hat die Nagra die erhobenen Einwände berücksichtigt.

 

Das augenfälligste Resultat dieser Berücksichtigung ist wohl die Änderung aller drei Sondiergesuche. Beim Gesuch NSG 15, Bois de la Glaive, wurden die Baggerseen Pre-Neyroud und Duzillet als mögliche Deponieplätze für Ausbruchmaterial fallengelassen. In Bauen (NSG 16) wird die Wegfahrt von der Sondierstelle neu geregelt. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Wendeschlaufe. Am Piz Pian Grand (NSG 17) konnte mit einem Grundeigentümer, auf dessen Grundstücken die Nagra das Portal des Sondierstollens, die Deponie des Ausbruchmaterials sowie eine Baustrasse errichten möchte, ein Vertrag über die gemeinsame Benützung einer anderen, noch zu erstellenden Strasse und des Deponieareals abgeschlossen werden. Das Gesuch ist entsprechend modifiziert worden.

 

2. In vielen Einsprachen tauchten wieder die gleichen oder ähnliche Argumente und Befürchtungen auf. Die wichtigsten seien an dieser Stelle festgehalten und die entsprechenden Antworten der Nagra zusammengefasst.

 

Häufig tauchte der Vorwurf auf, die Wahl der drei zu sondierenden Standorte sei nicht wissenschaftlich, sondern aus politischen, ökonomischen und gar opportunistischen Gründen erfolgt. Vorweg ist diesen Vorwürfen entgegenzuhalten, dass die Wahl der Sondierstandorte gar nicht Gegenstand des Bewilligungsverfahrens für vorbereitende Handlungen bildet. Die Standortwahl liegt in den Händen und in der Verantwortung der Nagra. Da dies offenbar nicht allgemein bekannt ist und ein Interesse an den Gründen für die Wahl der betreffenden Standorte existiert, wird das ausgedehnte Evaluationsverfahren, das schliesslich zur Wahl der drei Standorte Piz Pian Grand, Oberbauen Stock und Bois de la Glaive führte, im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens nochmals ausführlich beschrieben. Von ursprünglich 100 in Betracht gezogenen Standorten wurden 20 Standorte u. a. aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Wasserdurchlässigkeit und Grundwasserverhältnisse sowie ihrer stollenbautechnischen Eignung für vertiefende Abklärungen gewählt. Eine sorgfältige Ergänzung der geologischen und hydrogeologischen Kenntnisse und der Einbezug exogener Störfallmöglichkeiten, der Raumplanung und des Umweltschutzes führten schliesslich zur Entscheidung, an den drei erwähnten Standorten bewilligungspflichtige vorbereitende Handlungen auszuführen.

 

Verschiedene Einsprachen verurteilten das Prinzip der Endlagerung und verlangten die Prüfung von Alternativen oder mindestens die Rückholbarkeit und Kontrolle der radioaktiven Abfälle im Lager. Auch diese Beanstandung ist im Bewilligungsverfahren für vorbereitende Handlungen am falschen Platz. Die Endlagerung der radioaktiven Abfälle ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Nagra erfüllt nur ein gesetzliches Erfordernis, wenn sie eine sichere Endlagerung vorbereitet. Obwohl sich die Schweiz in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1979 für die Endlagerung radioaktiver Abfälle entschlossen hat, werden alternative Methoden zur Beseitigung der letzteren weiterverfolgt. Es werden verschiedene andere Möglichkeiten diskutiert, wie z. B. Entsendung der radioaktiven Abfallstoffe ins Weltall, Versenkung auf den Meeresboden, Vergrabung im Polareis, Abtransport ins Ausland, dauernd überwachte Lagerung an der Erdoberfläche. Keine dieser Alternativen vermag jedoch die Radioaktivität der Abfälle zu verkleinern oder gar aufzuheben. Zudem kann von keiner dieser Alternativen mit Bestimmtheit gesagt werden, dass sie sicherer sei als die Endlagerung. Die Schweiz hat sich aus diesen und anderen Gründen für das Prinzip der Endlagerung entschieden und arbeitet deshalb mit dem Hauptgewicht auf dieser Lösung der Abfallentsorgung.

 

Mehrere Einsprecher rügten das Verhalten der Nagra. Sie sei parteiisch, verheimliche wesentliche Informationen und habe nur unzulängliche und unvollständige Gesuche eingereicht. In der schweizerischen Gesetzgebung ist für die Beseitigung radioaktiver Abfälle das Verursacherprinzip verankert. Dies bedeutet, dass die Erzeuger radioaktiver Abfälle für deren sichere Beseitigung zu sorgen haben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, haben sich die Elektrizitätsgesellschaften, die Kernkraftwerke betreiben oder projektieren sowie das Eidg. Departement des Innern (EDI), das für die Beseitigung der radioaktiven Abfallstoffe aus Forschung, Medizin und Industrie verantwortlich ist, in der Nagra zusammengeschlossen.

 

Entsprechend der Aufgabenteilung zwischen öffentlicher und privater Hand erarbeitet die Nagra entsprechende Untersuchungsprogramme und Endlagerprojekte. Diese sind durch die behördlichen Bewilligungsinstanzen zu beurteilen.

 

Die Nagra ist also im Auftrag verschiedener Elektrizitätsgesellschaften und des EDI tätig. Die Elektrizitätsunternehmungen befinden sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Öffentlichkeit (Kantone und Gemeinden). Allfällige Profite kommen grösstenteils der Öffentlichkeit zugute.

 

Die Informationspolitik der Nagra kann als weit und offen bezeichnet werden. Mittels verschiedener regelmässiger Publikationen («Nagra aktuell», «Nagra informiert»), Berichten (NTB, NGB), Pressemitteilungen und Informationsveranstaltungen wird laufend über den Stand der Arbeiten der Nagra orientiert. Ständig werden auch Einzelanfragen persönlich beantwortet, Vorträge gehalten und Führungen auf Bohrstellen und im Felslabor Grimsel organisiert.

 

Die Gesuche entsprechen den Vorschriften der Verordnung über vorbereitende Handlungen und enthalten die dort verlangten Berichte und Pläne. Natürlich müssen alle Teile eines Gesuches zusammen betrachtet werden, nur Karten und Pläne, Anhang oder Gesuchstext für sich allein betrachtet, erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.

 

Einsprecher reklamierten, die vorgesehenen Sondierungen seien zu gering und zu wenig umfassend. Andere halten das Sondier- und Untersuchungsprogramm für zu aufwendig und zu umfangreich. Weitere finden es zu oberflächlich und zu ungenau. Mit den Sondiergesuchen wurde ein Maximalprogramm beantragt. Einerseits dauern die Bewilligungsverfahren sehr lange, so dass in den Gesuchen allen Eventualitäten Rechnung getragen werden musste. Andererseits werden die einzelnen Sondierungen schrittweise ausgeführt. Genauer gesagt: zuerst werden geringfügigere Sondiermassnahmen realisiert und aufgrund der erhaltenen Ergebnisse über die weiter vorzunehmenden Untersuchungen entschieden. Aus diesen beiden Gründen ist es noch gar nicht möglich, das später tatsächlich durchgeführte Sondierprogramm bereits in den Gesuchen in allen Einzelheiten zu umschreiben.

 

Der Umfang der Sondierarbeiten wird indirekt durch die Sicherheitsanforderungen, die an ein Endlager gestellt werden, umschrieben. Es müssen genügend Daten beschafft werden, damit mittels deren Verarbeitung in der Sicherheitsanalyse die Sicherheit eines Standortes zur Aufnahme eines Endlagers nachgewiesen werden kann.

 

Mehrere Einsprecher befürchteten übermässige Immissionen wie Lärm, Verkehr oder Staub. Es ist nicht zu umgehen, dass gewisse Immissionen durch die Sondierungen der Nagra entstehen werden. Sie sind in ihrem Ausmass etwa vergleichbar mit den Immissionen eines grösseren Bauvorhabens und sind zudem nur vorübergehender Natur. Die Nagra wird alles daran setzen, Immissionen nach Möglichkeit zu vermeiden oder mindestens durch entsprechende Massnahmen zu vermindern (z. B. Errichtung von Lärmschutzwänden, Anordnung von lärmerzeugenden Installationen im Bergesinnern).

 

Einsprecher behaupteten, wegen der Sondierungen würden die Sondierregionen an touristischer Attraktivität verlieren, was Ertragseinbussen im Tourismus nach sich ziehe. Auch der Grundbesitz verliere an Wert. Überhaupt übten die Sondiervorhaben einen negativen psychologischen Einfluss auf die Bevölkerung aus. Die Sondiergesuche sind rein wissenschaftlichen Inhalts und haben als solche kaum psychologische Auswirkungen. Wesentlich ist, was der Einzelne mit den in den Gesuchen enthaltenen Informationen macht. Offensichtlich ängstigen sich die Leute, weil sie dem Irrtum unterliegen, die Nagra wolle bereits ein Endlager erstellen oder mindestens radioaktive Stoffe lagern. Beides ist nicht der Fall. Mittels genügender Information und Aufklärung sollten solche Irrtümer zu vermeiden sein und die angeblichen negativen psychologischen Effekte ausbleiben. Dasselbe gilt auch für Grundstückeigentümer gegenüber ihren potentiellen Käufern und für die im Tourismus tätigen Personen gegenüber ihren Kunden. Ein Sinken des Grundstückwertes oder Rückgang des Tourismus war übrigens nicht einmal in der Umgebung von Kernkraftwerken zu verzeichnen. Umso weniger wird es bei blossen Sondierungen auftreten.

 

Aus allen drei Sondiergebieten meldeten sich Stimmen, welche die Auffassung vertraten, die betreffende Region habe bereits genug für die Energieversorgung der Schweiz getan und dürfe nicht mehr belastet werden. St.-Florians-Politik ist ein beliebtes Mittel, Unerwünschtes von sich zu schieben. Doch sie löst keine Probleme. Die sichere Beseitigung der radioaktiven Abfälle liegt im Interesse der ganzen Schweiz und an einem sicheren Ort in diesem Lande müssen sie gelagert werden können.

 

3. Sämtliche Einsprachen und Vernehmlassungen werden vom Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) gesammelt, ausgewertet und zu einem Antrag an den Bundesrat verarbeitet. Der Entscheid über die Bewilligung schliesslich wird durch den Gesamtbundesrat gefällt werden. Dieser kann die Bewilligungserteilung mit Bedingungen und Auflagen verknüpfen und so die Stimmen aus dem Vernehmlassungsverfahren miteinbeziehen.