Endlagerfrage unabhängig von der Energiepolitik behandeln


Bezugnehmend auf den Artikel in der Zeitung 20 Minuten vom 26. Februar 2007 mit dem Titel «Nagra: Kein neues AKW ohne Endlager» hält die Nagra fest:

Das Kernenergiegesetz verlangt, dass für den Betrieb bestehender Kernkraftwerke oder deren Ersatz durch neue Kernkraftwerke ein Entsorgungsnachweis nötig ist. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 bestätigt, dass die hochradioaktiven Abfälle in der Schweiz grundsätzlich sicher gelagert werden können und den Nachweis genehmigt. Der Entsorgungsnachweis für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wurde bereits 1988 erbracht. Damit sind die Anforderungen betreffend Entsorgung für den Ersatz bestehender Kernanlagen erfüllt.

Die Frage der weiteren Nutzung der Kernenergie ist von der Standortsuche für geologische Tiefenlager zu trennen und ist ein energiepolitischer Entscheid.

Die Standortwahl für ein geologisches Tiefenlager wird mit dem Sachplan geologische Tiefenlager gemäss Raumplanungsgesetz erfolgen. Das vom Bund geführte Verfahren hat zum Ziel, in einem breit abgestützten Vorgehen Standorte für geologische Tiefenlager zu definieren.