Standortwahlverfahren: Nagra schlägt Gebiete Zürich Nordost und Jura Ost vor


Heute stellt die Nagra an der Medienkonferenz des BFE ihre Vorschläge für Standortgebiete vor, die in Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager weiter untersucht werden sollen.

Es handelt sich um die geologischen Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost. Die Gebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura-Südfuss sowie Wellenberg sollen zurückgestellt werden. Dies ist das Ergebnis des sicherheitstechnischen Vergleichs, den die Nagra nach den Vorgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) durchgeführt hat.

Gemäss den Vorgaben des Bundes muss die Nagra für den Bundesrat Vorschläge als Grundlage für seinen 2017 zu erwartenden Entscheid zu Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager (SGT) erarbeiten. Aus den sechs geologischen Standortgebieten, die per Bundesratsentscheid zu Etappe 1 im November 2011 in das SGT-Verfahren aufgenommen wurden, muss die Nagra je mindestens zwei Gebiete für ein Lager für hochaktive Abfälle (HAA) und für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) für Etappe 3 des Standortwahlverfahrens vorschlagen. Dafür hat die Nagra einen sicherheitstechnischen Vergleich nach den Vorgaben des ENSI durchgeführt. Standortgebiete dürfen nur dann zurückgestellt werden, wenn sie im Vergleich zu den anderen Gebieten eindeutige Nachteile aufweisen, welche durch bisherige erdwissenschaftliche Untersuchungen belegt sind.

«Der sicherheitstechnische Vergleich hat ergeben, dass alle sechs geologischen Standortgebiete die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes erfüllen und für den Bau von Tiefenlagern geeignet sind», erklärt Thomas Ernst, Vorsitzender der Nagra-Geschäftsleitung. Im detaillierten Vergleich zeigen sich allerdings entscheidende Unterschiede. Deshalb schlägt die Nagra vor, die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 weiter zu untersuchen und die Gebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura-Südfuss und Wellenberg im Verfahren zurückzustellen. «Zürich Nordost und Jura Ost erfüllen für ein Lager für hochaktive Abfälle und für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle die sicherheitstechnischen Vorgaben am besten. Die undurchlässigen Gesteinsschichten, welche die radioaktiven Abfälle sicher einschliessen, liegen dort in optimaler Tiefe, sind geschützt gegen Erosion, langfristig stabil und genügend gross», erläutert Ernst das Ergebnis der Untersuchungen. Das wichtigste Entscheidungskriterium beim Vergleich ist die Langzeitsicherheit. Die Standortgebiete wurden in einem schrittweisen Vorgehen bewertet und verglichen. «Wir haben ausschliesslich technisch-wissenschaftliche Kriterien betrachtet», erklärt Ernst. Politische oder gesellschaftliche Überlegungen haben keine Rolle gespielt.

Die Vorschläge der Nagra wurden am 30. Dezember 2014 beim BFE eingereicht und werden nun vom ENSI geprüft.

Karte mit den geologischen Standortgebieten.

Geologische Standortgebiete 2015

Gemäss Schweizer Kernenergiegesetz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle für eine sichere Entsorgung verantwortlich. 1972 haben die Kernkraftwerk-Betreiber und der Bund dafür die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wettingen (AG). Die Nagra ist das technische Kompetenzzentrum der Schweiz für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenlagern.

100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für diese wichtige Aufgabe ein – aus Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt. Umfassende Forschungsprogramme in zwei Schweizer Felslabors und eine intensive internationale Zusammenarbeit sichern die Kompetenz.