Technischer Bericht NTB 16-08

Generische Beschreibung von Schachtkopfanlagen (Nebenzugangsanlagen) geologischer Tiefenlager

Bei einem geologischen Tiefenlager stellen die Zugangsbauwerke die Verbindungen zwischen der Erdoberfläche und den Anlagen und Bauwerken auf Lagerebene dar. Bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers sind in den vorgesehenen Realisierungsszenarien jeweils min­des­tens zwei Zugangsbauwerke in Betrieb. Über den Hauptzugang werden während des Einla­ge­rungs­betriebs die radioaktiven Abfälle von der Oberflächenanlage nach Untertag transportiert. Für Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers werden weitere Zugangsbauwerke benö­tigt. Diese Nebenzugänge und die zugehörigen Oberflächeninfrastrukturen (z. B. Schacht­kopf­anlagen) sind Thema dieses Berichts. Im Sinne einer möglichst breitgefächerten und abdecken­den Darstellung werden sieben Typen solcher Nebenzugangsanlagen definiert, die gemäss dem der­zeitigen Planungs­stand beispielhaft charakterisiert und deren Funktionen und Auswirkungen beschrieben werden.

Beim Bau, Betrieb und Rück­bau von Nebenzugangsanlagen sind (unter anderem) die üblichen Sicher­heits­vorkehrun­gen kon­ventio­neller Art zu beachten (wie z. B. Grund­wasser­schutz, Brand­schutz, Anlagen­sicherung, Störfallvorsorge). Hinsichtlich der Störfall­verordnung sind bei den Neben­zugangs­anlagen keine ge­fähr­lichen Stoffe in grösseren Mengen, d. h. oberhalb der ent­sprechen­den Mengen­schwellen, zu er­warten. In allen Phasen wird es bei ordnungsgemässer Hand­habung und Einhaltung der Vor­schrif­ten zu keiner Gefähr­dung für Mensch und Umwelt kommen. 

Da bei Nebenzugangsanlagen keine Handhabung radioaktiver Materialien vorgesehen ist, und weil Abluft und allfälliges Abwasser aus den kontrollierten Zonen eines geologischen Tiefen­lagers grundsätzlich über den Haupt­zugang und nicht über die Nebenzugänge abgeleitet werden, können für die Nebenzugangsanlagen so­wohl im Normalbetrieb wie auch im Fall eines Störfalls eine sicherheits­rele­van­te Emission von radio­aktiven Stoffen und der Transport von konta­mi­nier­tem Material aus­geschlossen werden.

Auf Basis der in diesem Bericht gemachten Ausführungen geht die Nagra davon aus, dass Neben­zugangs­anlagen eines geo­logischen Tiefenlagers gesetzes- und normen­konform rea­li­siert und sicher be­trie­ben werden können. Für die in einer späteren Projekt­phase zu kon­kre­ti­sie­rende mögliche Platzie­rung solcher Anlagen können die Anliegen der be­troffe­nen Region innerhalb gewisser Randbedingungen berück­sichtigt wer­den.