Technischer Bericht NTB 16-08
Generische Beschreibung von Schachtkopfanlagen (Nebenzugangsanlagen) geologischer Tiefenlager
Bei einem geologischen Tiefenlager stellen die Zugangsbauwerke die Verbindungen zwischen der Erdoberfläche und den Anlagen und Bauwerken auf Lagerebene dar. Bis zum Verschluss des geologischen Tiefenlagers sind in den vorgesehenen Realisierungsszenarien jeweils mindestens zwei Zugangsbauwerke in Betrieb. Über den Hauptzugang werden während des Einlagerungsbetriebs die radioaktiven Abfälle von der Oberflächenanlage nach Untertag transportiert. Für Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers werden weitere Zugangsbauwerke benötigt. Diese Nebenzugänge und die zugehörigen Oberflächeninfrastrukturen (z. B. Schachtkopfanlagen) sind Thema dieses Berichts. Im Sinne einer möglichst breitgefächerten und abdeckenden Darstellung werden sieben Typen solcher Nebenzugangsanlagen definiert, die gemäss dem derzeitigen Planungsstand beispielhaft charakterisiert und deren Funktionen und Auswirkungen beschrieben werden.
Beim Bau, Betrieb und Rückbau von Nebenzugangsanlagen sind (unter anderem) die üblichen Sicherheitsvorkehrungen konventioneller Art zu beachten (wie z. B. Grundwasserschutz, Brandschutz, Anlagensicherung, Störfallvorsorge). Hinsichtlich der Störfallverordnung sind bei den Nebenzugangsanlagen keine gefährlichen Stoffe in grösseren Mengen, d. h. oberhalb der entsprechenden Mengenschwellen, zu erwarten. In allen Phasen wird es bei ordnungsgemässer Handhabung und Einhaltung der Vorschriften zu keiner Gefährdung für Mensch und Umwelt kommen.
Da bei Nebenzugangsanlagen keine Handhabung radioaktiver Materialien vorgesehen ist, und weil Abluft und allfälliges Abwasser aus den kontrollierten Zonen eines geologischen Tiefenlagers grundsätzlich über den Hauptzugang und nicht über die Nebenzugänge abgeleitet werden, können für die Nebenzugangsanlagen sowohl im Normalbetrieb wie auch im Fall eines Störfalls eine sicherheitsrelevante Emission von radioaktiven Stoffen und der Transport von kontaminiertem Material ausgeschlossen werden.
Auf Basis der in diesem Bericht gemachten Ausführungen geht die Nagra davon aus, dass Nebenzugangsanlagen eines geologischen Tiefenlagers gesetzes- und normenkonform realisiert und sicher betrieben werden können. Für die in einer späteren Projektphase zu konkretisierende mögliche Platzierung solcher Anlagen können die Anliegen der betroffenen Region innerhalb gewisser Randbedingungen berücksichtigt werden.