Wie läuft die Suche nach dem besten Tiefenlagerstandort ab?


Die Suche nach dem am besten geeigneten Standort für ein Lager wird in einem Sachplanverfahren des Bundes geregelt. Die Nagra schlug im September 2022 Nördlich Lägern als Standort für ein geologisches Tiefenlager in der Schweiz vor. Es ist der beste Standort mit den grössten Sicherheitsreserven.

Seite teilen


Zum Schutz von Mensch und Umwelt wird die Schweiz ihre radioaktiven Abfälle in einem geologischen Tiefenlager entsorgen. Die Suche nach dem besten Standort läuft gemäss «Sachplan geologische Tiefenlager». Der Bund führt das breit abgestützte Verfahren. Entscheidend für die Sicherheit eines Lagerstandorts sind die Verhältnisse im Untergrund und nicht diejenigen an der Oberfläche. Auch politische Aspekte sind für den besten Standort nicht ausschlaggebend, sondern allein Aspekte der Geologie und der Betriebssicherheit. Für das gesamte Projekt spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte eine Rolle, sie sind aber der Sicherheit nachgeordnet.

Im Standortwahlverfahren haben die Betroffenen eine Mitsprachemöglichkeit. Das verantwortliche Bundesamt für Energie (BFE) bietet mehr Informationen zur regionalen Partizipation.

Zum besten Standort in drei Etappen


Von Etappe zu Etappe konnte die Nagra ihr Wissen über den Untergrund in den untersuchten Gebieten vertiefen, Ungewissheiten beseitigen und das Jahrhundertprojekt Tiefenlager konkretisieren. Die Nagra erarbeitet dabei die Entscheidungsgrundlage für den Bundesratsentscheid zur Standortwahl.

Ausgangspunkt für Etappe 1: Weisse Landkarte der Schweiz

In der ersten Etappe wurde festgelegt, welche Gebiete in der Schweiz für ein Tiefenlager in Frage kommen. Diese Standortgebiete wurden anhand sicherheitstechnischer und geologischer Kriterien ausgewählt.

Ausgangspunkt war eine weisse Landkarte der Schweiz. Das heisst: In der ganzen Schweiz wurde nach möglichen Gebieten und geeigneten Gesteinsschichten gesucht. So konnte die Nagra sechs mögliche Standortgebiete identifizieren, die dann vom Bundesrat zur weiteren Untersuchung festgelegt wurden. Es waren dies die Standortgebiete Jura Ost, Jura Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost.

Seismische Messungen in Etappe 2


In der zweiten Etappe hat die Nagra nach Zusammenarbeit mit den Regionen in jedem der sechs Standortgebiete mindestens ein Standortareal für die Oberflächeninfrastruktur bezeichnet. Den Untergrund der möglichen Standortgebiete hat sie unter anderem mit seismischen Messungen untersucht. Anschliessend verglich sie alle Gebiete anhand von Vorgaben der Bundesbehörden bezüglich ihrer Sicherheit. Am Ende der zweiten Etappe legte der Bundesrat die Standortgebiete Jura Ost (Kanton Aargau), Nördlich Lägern (Kantone Aargau und Zürich) und Zürich Nordost (Kantone Thurgau und Zürich) mit den dazugehörenden Standortarealen für die Oberflächenanlage fest.

Geologische Standortgebiete aus Etappe 2

Vertiefte Untersuchungen in Etappe 3 mit Tiefbohrungen


Die verbliebenen drei Gebiete untersuchte die Nagra in der dritten Etappe vertieft. Das Untersuchungsprogramm umfasste die bereits durchgeführten seismischen Messungen sowie Quartäruntersuchungen und Tiefbohrungen. Die Tiefbohrungen vervollständigten das bereits vorhandene geologische Gesamtbild des Untergrunds in den Standortgebieten. Basierend auf den Resultaten dieser Untersuchungen und dem sicherheitstechnischen Vergleich der Standortgebiete, gab die Nagra 2022 bekannt, welches Standortgebiet sich aus ihrer Sicht am besten für ein Tiefenlager eignet: Es ist Nördlich Lägern. Die Nagra hat anschliessend ein Rahmenbewilligungsgesuch ausgearbeitet und es im November 2024 bei den Bundesbehörden eingereicht.

Der Standortvorschlag der Nagra

Wer macht was?


Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine gemeinsame Aufgabe der Schweiz, an der zahlreiche Akteurinnen und Akteure beteiligt sind.

  • Das Bundesamt für Energie (BFE) leitet das Sachplanverfahren, organisiert die regionale Partizipation und informiert über den Stand der Arbeiten. Zudem wird es die Kantone und die Fachstellen des Bundes aufrufen, zum Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra Stellung zu nehmen.
  • Die Nagra plant und realisiert ein geologisches Tiefenlager. Mit zahlreichen Untersuchungen hat sie eine solide wissenschaftliche Grundlage geschaffen. Auf dieser Basis wurde der Standortvorschlag Nördlich Lägern im September 2022 kommuniziert. Im November 2024 wurde das Rahmenbewilligungsgesuch für das Tiefenlager in Nördlich Lägern eingereicht.
  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) begleitet das Verfahren als Aufsichtsbehörde und macht der Nagra Vorgaben. Zudem ist es für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung des Standortvorschlags zuständig.
  • Gemeinden, Kantone, Bevölkerung und interessierte Organisationen in den möglichen Standortregionen sowie Nachbarstaaten begleiten die Standortwahl und bringen Anliegen in der regionalen Partizipation ein. Sie können bei Anhörungen zu den Standortvorschlägen der Nagra und zum Rahmenbewilligungsgesuch Stellung nehmen. Kern der regionalen Partizipation sind die Regionalkonferenzen, die ebenfalls zum Rahmenbewilligungsgesuch Stellung nehmen werden.
  • Der Bundesrat entscheidet generell über die Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen, zu denen auch Tiefenlager zählen. Er wird circa 2029 über das Rahmenbewilligungsgesuch der Nagra entscheiden und seinen Entscheid der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreiten.

Expertengremien – einfach erklärt

Wie geht es weiter?

Der Parlamentsentscheid zur Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst: Gegen die Bewilligung kann das Referendum ergriffen werden. Das letzte Wort haben in diesem Fall die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz (circa 2031). Schwach- und mittelaktive Abfälle können voraussichtlich etwa 2050 und hochaktive Abfälle etwa 2060 in einem geologischen Tiefenlager eingelagert werden.