Das Tiefenlager hat das Ziel, Mensch und Umwelt langfristig vor den radioaktiven Abfällen zu schützen. Um diese Vorgabe zu erfüllen, muss das Projekt unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen. Eine solche UVP ist bei Grossprojekten Standard und muss früh in der Planung berücksichtigt werden.
Beim Jahrhundertprojekt Tiefenlager gibt es zusätzlich eine Besonderheit: Es fällt unter die sogenannte Espoo-Konvention. Das heisst, die Umweltverträglichkeit muss grenzüberschreitend geprüft werden.
Der erste Schritt ist gemacht
Im November 2024 hat die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche eingereicht. Mit eingereicht wurde auch ein Bericht zur Umweltverträglichkeit. Er bildet den aktuellen Stand aller für das Projekt relevanten Umweltbereiche ab. Um diesen Ist-Zustand zu ermitteln, wurden beispielsweise Felduntersuchungen durchgeführt.
Die Bewertungen der Nagra in diesem Bericht zeigen: Das Vorhaben kann umweltverträglich realisiert werden. Die grössten Auswirkungen werden in der Bauphase erwartet. Relevante Umweltbereiche sind die Fruchtfolgeflächen, der Boden, die Flora und Fauna und deren Lebensräume sowie die Landschaft. Im Haberstal, wo die Oberflächenanlage gebaut werden soll, sind mit dem vorgesehenen Projektperimeter Landwirtschafts- und Waldflächen betroffen. Die Landwirtschaftsfläche müsste beispielsweise mit gleichwertigen Flächen ersetzt werden. Für solche konkreten Massnahmen ist es allerdings noch zu früh. Sie werden später mit der Baubewilligung festgelegt. Das ist ein übliches Vorgehen. Im Gegensatz zu den allermeisten anderen Bauprojekten muss das Tiefenlager in einem ersten Schritt nämlich die Rahmenbewilligung erlangen.
Die zuständige Behörde für umweltrechtliche Vorschriften ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Es wird später auch die Bau- und Betriebsphase begleiten und entscheiden, welche Massnahmen die Nagra konkret umsetzen muss.
Nachbarstaaten werden involviert
Wie oben erwähnt, muss die Umweltverträglichkeit des Projekts grenzüberschreitend geprüft werden. Das bedeutet: Betroffene Nachbarstaaten müssen frühzeitig informiert und konsultiert werden. So können sie an der Prüfung mitwirken und es wird sichergestellt, dass Umweltaspekte über nationale Grenzen hinweg berücksichtigt werden.


