Die Bilder vom 11. September 2001 haben sich ins kollektive Bewusstsein eingeprägt: Von Terroristen entführte Passagierflugzeuge durchbohren die Twin Towers des World Trade Centers in New York City. Die brennenden Türme stürzen später zusammen.
Was würde passieren, wenn ein Flugzeug mit Absicht gegen ein Kernkraftwerk gelenkt würde? Auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wollte das nach den Terroranschlägen in den USA wissen.
So verlangte die Aufsichtsbehörde von den Schweizer Kraftwerksbetreibern eine vertiefte Analyse der nuklearen Sicherheit. Weil es Jahre danach schon grössere Flugzeuge wie den Airbus A380 gab und sich die Navigationstechnik weiterentwickelte, mussten die Betreiber ihre Untersuchungen aktualisieren; auch sonst müssen sie ihre Anlagen regelmässig auf aktuelle Gefahren hin überprüfen.
Für diese Aktualisierung wurden neue Versuche in einem Flugsimulator durchgeführt. Welche Kräfte wirken bei einem Aufprall auf das Reaktorgebäude? Um diese Frage zu beantworten, wurden im Simulator verschiedene Anfluggeschwindigkeiten und -winkel mit unterschiedlichen Flugzeugtypen und Tankfüllständen getestet.
Wie die Atomkraftwerke ist das geplante Tiefenlager für radioaktive Abfälle eine Nuklearanlage. Daher muss die Nagra auch für diese Anlage zeigen, dass sie genug geschützt ist – zum Beispiel vor Flugzeugabstürzen.
Geheime Details der Untersuchungen
Im Sommer 2018 gab das Ensi bekannt, dass alle Schweizer Kernkraftwerke ausreichend gegen einen vorsätzlichen Flugzeugabsturz geschützt seien, auch dank Nachrüstungen. Unter Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz verlangte daraufhin die Konsumentenzeitschrift Saldo mehr Details, was jedoch abgelehnt wurde.
Die Begründung: Terroristen könnten Informationen – wie etwa über den Anflugwinkel – für die Planung eines Angriffs missbrauchen. Daher bleiben solche Details zugunsten der Sicherheit unter Verschluss, ebenso die dazugehörige Richtlinie. Die Schweiz ist auch international dazu verpflichtet, solche sicherheitsrelevanten Informationen zu schützen.
Im Herbst 2021 äusserte sich der stellvertretende Ensi-Direktor Georg Schwarz in einem Interview. Darin sagte er, dass in den Simulationsversuchen die Grenzen des «fliegerisch Möglichen» ausgelotet worden seien. Die Versuche zeigten zum Beispiel, dass der Schaden am Reaktorgebäude zwar mit der Geschwindigkeit des Flugzeuges zunimmt. Aber die Treffgenauigkeit nimmt ab, je schneller es auf das Gebäude zufliegt.
Die Kernkraftwerke gehörten zu den robustesten Gebäuden der Schweiz, sagte Schwarz in dem Interview weiter. Die Nachrüstungen und Erweiterungen der Notfallmassnahmen hätten den Schutzgrad weiter erhöht. «Trotzdem sind die Kernkraftwerke nicht unzerstörbar.»
Flugzeug stürzt auf AKW
Nagra muss Sicherheit nachweisen
Und was ist mit dem Tiefenlager für radioaktive Abfälle, in dem unter anderem abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken lagern? Wie bei den Kraftwerken handelt es sich um eine Nuklearanlage, sodass auch das Ensi die Aufsicht darüber hat.
Die Nagra muss dem Ensi über die verschiedenen Bewilligungsschritte zeigen, dass sie das Lager sicher bauen und betreiben kann. Gelingt ihr das nicht, erhält sie die Bewilligungen nicht.
Obwohl auch ein Tiefenlager eine Nuklearanlage ist, gibt es doch ein paar Unterschiede zu einem Kernkraftwerk. Ein Beispiel ist die Aktivität des radioaktiven Materials. Ist die Kernspaltung im Reaktor gestoppt, müssen die Brennelemente weiter gekühlt und die Spaltung kontrolliert werden. Geschieht das nicht, kann die Temperatur so stark ansteigen, dass der Brennstoff schmilzt. Eine solche Kernschmelze kann den Kern des Reaktors zerstören, sodass radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen.
Erst wenn der radioaktive Zerfall fortgeschritten ist, keine Kettenreaktionen mehr ablaufen können und sich die abgebrannten Brennelemente weiter abgekühlt haben, kommen sie ins Zwischenlager (Zwilag) nach Würenlingen. Zwar geben sie auch dort noch Wärme ab. Diese kann aber durch zirkulierende Luft in der Lagerhalle passiv abgeführt werden.
Die in den Lagerbehältern verpackten, hoch radioaktiven Brennelemente müssen also nicht mehr aktiv gekühlt werden. Sobald das Tiefenlager fertig gebaut und die Betriebsbewilligung erteilt ist, werden die radioaktiven Abfälle vom Zwilag zum Endlager-Standort transportiert.
Geschützt von massiven Behältern
Im November 2024 reichte die Nagra beim Bund zwei Rahmenbewilligungsgesuche (RBG) ein: Zum einen für das Tiefenlager in der Region Nördlich Lägern im Zürcher Unterland, zum anderen für die Verpackungsanlage für abgebrannte Brennelemente beim Zwilag. Diese Anlage wird aus massivem Stahlbeton gebaut und ist damit sicher gegen Flugzeugabstürze. Die Halle, wo sich die Lagerbehälter mit den abgebrannten Brennelementen befinden, ist es nicht – warum?
Weil die massiven, bis zu 140 Tonnen schweren Stahlbehälter die Abfälle schützen, ob gegen Flugzeugabstürze, Erdbeben oder Brände. Daher dienen die Lagerbehälter auch als Transportbehälter. Sie wurden vielen Tests unterzogen, sind international zertifiziert und seit Jahrzehnten im Einsatz.
Werden die Behälter überprüft, repariert oder Brennelemente umverpackt, muss man sie öffnen – die Abfälle sind dann nicht mehr geschützt. Daher braucht es ein flugzeugabsturzsicheres Gebäude.
In der neu geplanten Verpackungsanlage werden die hoch radioaktiven Abfälle den grossen Lagerbehältern entnommen und in kleinere Endlagerbehälter gepackt. Diese werden dann mit einem Transportbehälter umhüllt, damit die Abfälle auf dem Weg zum Tiefenlager geschützt sind, etwa vor einem Flugzeugabsturz. Diese massiven Behälter schirmen zudem die Strahlung der Abfälle ab.
Langfristiger Schutz in der Tiefe
Zwar strahlen die abgebrannten Brennelemente aus den Kernkraftwerken zu Beginn sehr stark. Aber das radioaktive Material liegt in fester Form vor. Es ist weder flüssig noch wasserlöslich, brennbar oder explosiv.
Nach heutiger Planung sollen die Abfälle per Schwertransport auf der Strasse ins Gebiet Haberstal bei Stadel gebracht werden, wo der Zugang zum Tiefenlager liegt. Dort angekommen, werden die Transportbehälter in gut 800 Meter Tiefe gebracht. Und erst dort, kurz vor dem Lagerstollen, werden die Endlagerbehälter entnommen.
Nicht jeder darf auf die Anlage
Ob das Entwenden radioaktiven Materials für den Bau einer «schmutzigen Bombe», Sabotage oder ein Terroranschlag: Damit keine unbefugten Personen das Gelände betreten, muss die Oberflächenanlage im Haberstal entsprechend gesichert werden.
Die dafür zu erfüllenden Auflagen sind streng. Wie bei einem Kernkraftwerk bestehen sie aus gestaffelten, ineinandergreifenden Massnahmen baulicher, technischer, organisatorischer, administrativer und personeller Art, um Gefahren von aussen abzuwehren. Gegen Bedrohungen von innen gibt es zum Beispiel Personensicherheitsprüfungen.
Die Nagra muss dem Ensi in Berichten aufzeigen, dass sie all das beherrscht. Aus Gründen der Sicherheit ist deren Inhalt teilweise klassifiziert, also geheim. Um einen Eindruck solcher Sicherheitsmassnahmen zu erhalten, sei ein Besuch des Zwischenlagers in Würenlingen empfohlen.
Absturzrisiko nicht grösser
In der Nähe von Stadel stürzte 1990 ein Passagierflugzeug ab, 20 Jahre davor eines bei Würenlingen. Nur: Flugzeugabstürze sind kein Kriterium bei der Frage, wo nukleare Bauwerke platziert werden. Weil Abstürze überall möglich sind, müssen Nuklearbauten diesen Ereignissen immer standhalten können.
Für den sicheren Bau muss die Wahrscheinlichkeit von Flugzeugabstürzen jedoch berücksichtigt werden. So verlangt das Ensi, das Gefährdungspotenzial für einen unfallbedingten Absturz zu bestimmen. Sowohl am Standort Haberstal als auch am Standort Zwilag stuft die Nagra dieses Potenzial als gering ein. Die ermittelte Absturzwahrscheinlichkeit von Flugzeugen aller Kategorien ist an beiden Standorten vergleichbar mit anderen Nuklearanlagen in der Schweiz.
Betrachtet man nur die Verkehrsflugzeuge, so ist diese Wahrscheinlichkeit am Standort Haberstal wegen der Nähe zum Flughafen Zürich zwar höher als in Würenlingen. Aber ein Absturz ist an beiden Orten sehr unwahrscheinlich – die berechneten Wahrscheinlichkeiten liegen elf Stellen hinter dem Komma.
Fragen zum Tiefenlager? Hier finden Sie Antworten
Um sich in den umfangreichen Unterlagen der Rahmenbewilligungsgesuche (RBG) zurechtzufinden, hat die Nagra eine Website geschaffen: www.drbg.ch. Dort können die digitalisierten Dokumente und Berichte zu den Gesuchen gelesen oder nach Stichworten durchsucht werden. Weitere Informationen zum Thema dieses Artikels gibt es zum Beispiel in diesen Berichten:
- Sicherheitsbericht NTB 24-01 für ein geologisches Tiefenlager (gTL) und Sicherheitsbericht NTB 24-02 für eine Brennelementverpackungsanlage (Beva)
- Sicherungsbericht für gTL (NTB 24-04) und für Beva (NTB 24-13)
- Arbeitsbericht NAB 24-38 und NAB 24-33: Bestimmung der unfallbedingten Flugzeugabsturzhäufigkeiten am Standort der Brennelementverpackungsanlage bzw. der Oberflächenanlage des gTL
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