Sind neue Kernkraftwerke im Tiefenlager eingerechnet?


Der Bundesrat stellt eine Kehrtwende in der Schweizer Energiepolitik zur Diskussion. Das könnte auch einen Einfluss auf die Entsorgung der radioaktiven Abfälle haben: Dann nämlich, wenn tatsächlich neue Kernkraftwerke gebaut würden.

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Der Bundesrat hat auf die «Blackout stoppen»-Initiative reagiert und angekündigt, dass er bis Ende des Jahres einen Gegenentwurf ausarbeiten wird. Das gab Energieminister Albert Rösti in Bern vor den Medien bekannt. Der Gegenvorschlag wird dabei einen Aspekt aufnehmen, der auch in der Initiative gefordert wird: Technologieoffenheit. Das bedeutet, dass in Zukunft der Bau von neuen Kernkraftwerken in der Schweiz wieder erlaubt werden könnte.

Das wirft auch die Frage auf: Was hätte dies für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen zur Folge? Und was bedeutet das für das laufende Projekt Tiefenlager?

Keine Reserven für neue Kernkraftwerke eingerechnet

Die Nagra arbeitet derzeit am Rahmenbewilligungsgesuch für ein geologisches Tiefenlager. Es wird im November bei den Bundesbehörden eingereicht. Mit der Rahmenbewilligung wird der Standort für das Tiefenlager gesichert. Sie legt aber auch in weiteren Punkten den Rahmen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle fest.

Unter anderem schlägt die Nagra vor, wie viel Abfall maximal im Tiefenlager entsorgt wird. Dabei stützt sie sich auf geltendes Recht: Die Nagra rechnet mit einem Szenario, bei dem die bestehenden Kernkraftwerke 60 Jahre in Betrieb sind. Weil die Kernkraftwerke so lange betrieben werden dürfen, wie sie sicher sind und auch technische Anpassungen möglich sind, kommen Kapazitätsreserven dazu. Neue Kernkraftwerke sind in diesen Reserven jedoch nicht eingerechnet.

Im geologischen Untergrund des Standortgebiets Nördlich Lägern hätte es zwar genug Platz für ein grösseres Abfallvolumen. Unser Antrag beschränkt sich aber auf die Abfälle der bestehenden Kraftwerke.

Der Bau von neuen Kernkraftwerken ist Stand heute gesetzlich verboten. Die Frage, welche Auswirkung neue Kraftwerke auf die Entsorgung haben, wird damit nicht in der einzureichenden Rahmenbewilligung berücksichtigt. Sie müsste wieder aufgegriffen werden, falls es in Zukunft konkrete Neubauprojekte geben sollte.

Über die Rahmenbewilligung entscheidet der Bundesrat und anschliessend das Parlament. Wird das Referendum ergriffen, hat das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort zum Tiefenlager.

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