Machbarkeit von sicheren Tiefenlagern für hochaktive Abfälle in der Schweiz bestätigt


Der Bundesrat hat am 28. Juni den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle genehmigt. Der Entscheid des Bundesrates bestätigt, dass die Errichtung eines geologischen Tiefenlagers für hochaktive Abfälle, abgebrannte Brennelemente und langlebige mittelaktive Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich ist.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und weitere nationale und internationale Experten haben die öffentlich aufgelegten Unterlagen detailliert geprüft und dem Bundesrat die Genehmigung des Entsorgungsnachweises empfohlen. Mit dem heutigen Bundesratsentscheid ist ein wichtiger Meilenstein bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle erreicht. Sobald der Bundesrat die Regeln im Sachplan geologische Tiefenlager festgelegt haben wird, kann als Nächstes das Auswahlverfahren konkreter Standortgebiete für künftige Lager gestartet werden. Für dieses Verfahren unter der Leitung des Bundesamtes für Energie bereitet die Nagra gegenwärtig die technischen Grundlagen vor.

Der Entsorgungsnachweis wurde am Beispiel des Gesteins Opalinuston im Zürcher Weinland geführt und in technischen Berichten der Nagra 2002 veröffentlicht. Gestein und Untersuchungsgebiet wurden 1994 nach regionalen Feldarbeiten und einem breiten Auswahlverfahren mit Zustimmung der Bundesbehörden gewählt. Die wissenschaftlichen Resultate zeigen, dass sich der Opalinuston im untersuchten Gebiet für ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle eignet und dass die behördlichen Schutzziele und Kriterien eingehalten werden können. Die Nagra beantragte Ende 2002 daher dem Bundesrat, den Entsorgungsnachweis zu genehmigen.

Die technische Dokumentation wurde 2003 bis 2005 von den Sicherheitsbehörden des Bundes positiv beurteilt: von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), der Kommission für nukleare Entsorgung (KNE), der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen (KSA) – sowie von internationalen Experten der Nuclear Energy Agency (NEA). Zusätzlich erteilte der deutsche „Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte“ (AkEnd) dem schweizerischen Auswahlverfahren gute Noten.

Stellenwert des Entscheids

Das Kernenergiegesetz verlangt den Nachweis einer sicheren Entsorgung. Mit der nun vorliegenden Genehmigung des Entsorgungsnachweises ist ein wichtiger Meilenstein bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz erreicht worden. Die Nagra freut sich über den Entscheid des Bundesrates und betrachtet ihn als Vertrauensbeweis für ihre über 30 Jahre dauernde Forschungsarbeit.

Vorgehen zur Standortwahl

2002 hatte die Nagra zusätzlich beantragt, dass die weiteren Untersuchungen auf das Gestein Opalinuston und das potentielle Standortgebiet Zürcher Weinland zu fokussieren seien. Trotz positiver materieller Beurteilung des Entsorgungsnachweises hat der Bundesrat diesen Antrag abgelehnt, da er in der Zwischenzeit die Durchführung eines Sachplanverfahrens beschlossen hat.

Unter Beteiligung der Kantone, des benachbarten Auslands und der Bevölkerung werden nun in einem öffentlichen Verfahren mögliche Alternativen geprüft, bevor ein Standort gewählt wird.