Haben die Nagra und die Behörden einen Plan B, falls das Jahrhundertprojekt Tiefenlager in der Schweiz scheitert?
Die kurze Antwort: Nein, es gibt keinen Plan B. Und das aus gutem Grund: Das Gesetz schreibt vor, dass radioaktive Abfälle, die in der Schweiz anfallen, sicher im Inland entsorgt werden müssen. Die bevorzugte Methode dafür ist die geologische Tiefenlagerung. Ein Verfahren, dessen Machbarkeit und Sicherheit nachgewiesen wurde.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Sachplan geologische Tiefenlager ins Leben gerufen. Dieser Plan legt ein systematisches, schrittweises Auswahlverfahren fest, das unter der Aufsicht des Bundesamts für Energie (BFE) durchgeführt wird. Jeder Schritt in diesem Verfahren wird von den Bundesbehörden genau geprüft, und am Ende jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Auch über die Rahmenbewilligung wird der Bundesrat entscheiden. Die Gesuche dafür wird die Nagra im November 2024 einreichen.
Kein «Plan B» – aber ein flexibler Prozess
«Mit dem Scheitern des Wellenberg-Projekts anfangs der Nuller-Jahre war offensichtlich, dass es bei der Standortsuche für ein Tiefenlager einen Neuanfang braucht», sagt Andreas Besmer, Fachspezialist Partizipation beim Bundesamt für Energie. «Insofern könnte man das aktuelle Vorgehen bereits als ‘Plan B’ ansehen, da es auf neueren gesetzlichen Grundlagen basiert.»
Die Sicherheit hat bei der Entwicklung eines geologischen Tiefenlagers oberste Priorität. Die Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligungen für ein solches Lager werden nur dann erteilt, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass Mensch und Umwelt geschützt werden können.
Was aber, wenn die Behörden, anders als die Nagra, zum Schluss kommen, dass in der Schweiz kein sicheres geologisches Tiefenlager gebaut werden kann? «Sollten sicherheitstechnische Gründe zur Ablehnung eines Gesuchs führen, wären die Verursacher der Abfälle – also KKW-Betreiber und der Bund – weiterhin verpflichtet, ein bewilligungsfähiges Gesuch einzureichen», sagt Andreas Besmer.
Der Sachplan definiere lediglich das Ziel, einen Standort für ein Tiefenlager zu finden, der alle Sicherheitskriterien erfüllt: «Darüber hinaus bietet er genügend Flexibilität, um Anpassungen am Vorgehen vorzunehmen, wenn das Ergebnis dadurch erwartbar besser wird.»
Es ist jedoch wichtig, die Verfahren nicht zu verwechseln: Während der Sachplan ein gewisses Mass an Flexibilität bietet, zählen bei den Rahmenbewilligungen harte Fakten. Nur wenn die Gesuche der Nagra alle Anforderungen erfüllen, werden die Rahmenbewilligungen erteilt.
Wenn die Politik oder das Volk ‘Nein’ sagen
Auch falls das Projekt im politischen Prozess scheitert – zum Beispiel an einer Abstimmung – bleibt die Verpflichtung bestehen, eine sichere Lösung für die Entsorgung der Abfälle zu finden. Ein allfällig neuer Entscheidungsprozess wäre dann wiederum Sache der Politik.
Was hätte ein politisches Scheitern zur Folge? Andreas Besmer: «So lange keine Lösung gefunden ist, bleibt alles beim Alten: Die Abfälle werden in Zwischenlagern an der Oberfläche gelagert.»
Er betont, dass das Schweizer Gesetz die geologische Tiefenlagerung vorschreibt: «Lösungen, die ein anderes Ziel haben, werden von den am Verfahren beteiligten Akteuren gar nicht verfolgt.»
Fazit: Der Sachplan geologische Tiefenlager ist der einzige Weg, den die Schweiz derzeit verfolgt, um ihre radioaktiven Abfälle zu entsorgen. Ein alternativer Plan existiert nicht, weil das bestehende Verfahren als sicher und zuverlässig angesehen wird. Ein Scheitern würde somit in erster Linie keine technische Herausforderung darstellen. Vielmehr wäre ein Marschhalt auf politischer Ebene wohl unvermeidbar.