Wer radioaktive Abfälle produziert, muss diese auch entsorgen. So schreibt es das schweizerische Kernenergiegesetz heute vor. Am 4. Dezember 1972 gründen alle Produzenten radioaktiver Abfälle gemeinsam die Nagra: die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle. 1977 entsteht in Baden eine eigene Nagra-Geschäftsstelle und der Physiker Hans Issler wird zum Geschäftsleiter gewählt.
Welche Standorte eignen sich als Endlager für hochradioaktive Abfälle? Um das herauszufinden, startet 1980 ein Programm für geologische Untersuchungen in der Nordschweiz. Zum ersten Mal gebohrt wird am 11.10.1982 in Böttstein (AG).
1990 nimmt der Kanton Nidwalden eine Verfassungsinitiative an, die vorsieht, dass der Bau eines Sondierstollens von der Landesgemeinde bewilligt wird. Es ist als also die Bevölkerung, die über ein mögliches Lager in Wellenberg abstimmt.
Die Nagra schlägt Wellenberg im Kanton Nidwalden als Standort für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle vor. Es ist einer von vier möglichen Standorten. Ein Jahr später gründen die Genossenschafter der Nagra die GNW: die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg mit Sitz in Wolfenschiessen.
1995 wird das Projekt „Wellenberg“ aufgrund eines kantonalen Volksentscheides mit einem Nein-Anteil von 52 Prozent blockiert.
Der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke wird eröffnet. Von nun an zahlen die Betreiber von Kernkraftwerken gemeinsam in den Fonds ein, damit zum Zeitpunkt der Entsorgung die nötigen Gelder vorhanden sind.
Der Bundesrat genehmigt den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle am Beispiel des Zürcher Weinlandes. Es ist also amtlich: eine geologische Tiefenlagerung ist grundsätzlich in der Schweiz möglich. Drei Aspekte werden erfüllt: Standortnachweis, bautechnische Machbarkeit und Nachweis der Langzeitsicherheit.
Los geht’s – mit der 1. Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT): Es werden sechs geologische Gebiete in der Schweiz ermittelt, die sich aus sicherheitstechnischer Sicht für ein Tiefenlager eignen. Diese veröffentlicht das Bundesamt für Energie am 6. November. Der entsprechende Sachplan wird vom Bundesrat genehmigt.
Der Bundesrat genehmigt die Resultate der 1. Etappe – und damit die Auswahl der sechs geeigneten geologischen Gebiete.
Hier könnte gebaut werden: Bei einer Medienkonferenz des Bundesamts für Energie gibt die Nagra bekannt, welche Standortareale sich für Oberflächenanlagen eignen.
Der Bundesrat genehmigt das erste, im Jahr 2008 eingereichte Entsorgungsprogramm der Nagra. Es hält fest, was grundsätzlich bei Planung, Bau, Betrieb und Verschluss eines geologischen Tiefenlagers beachtet werden muss.
Weiter geht’s – mit der 2. Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT): Die Nagra schränkt die Menge der möglichen Standortgebiete aus Etappe 1 ein und schlägt ihre finale Auswahl beim Bundesamt für Energie vor. Das Amt untersucht dann, wie sich ein Tiefenlager auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft in den ausgewählten Gebieten auswirkt.
Im November 2018 genehmigt der Bundesrat die Etappe 2 des Sachplans. In Etappe 3 dürfen die drei Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost vertieft untersucht werden. Auch das 2016 eingereichte Entsorgungsprogramm der Nagra wird jetzt vom Bundesrat freigegeben.
Ohne Akzeptanz kein Tiefenlager: Die Nagra sucht den Dialog mit den ausgewählten Regionen. Ausserdem wird in allen drei Gebieten die Oberflächeninfrastruktur der Tiefenlager konkretisiert und festgelegt.
Die Nagra gibt den Standort bekannt, für den sie ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Tiefenlager ausarbeiten will. Und auch die Standortareale, an denen die Oberflächeninfrastruktur gebaut werden soll.
Die Nagra reicht ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kombilager ein, das hochaktive, schwach- und mittelaktive Abfälle sicher einschliesst.
Entschieden? Der Bundesrat entscheidet abschliessend über den Standort – und damit über das Ende der dritten Etappe des Sachplans.
Genehmigt? Der Entscheid des Bundesrats wird vom Schweizer Parlament genehmigt.
Abgestimmt? Der Entscheid unterliegt einem fakultativen Referendum. Kommt es zustande, gibt es eine eidgenössische Volksabstimmung.
Jetzt kann die Mission erfüllt werden: Ab jetzt ist das Tiefenlager in Betrieb.
Der Müll ist in der Tiefe und die Beobachtungsphase des Tiefenlagers beginnt.
Sicher eingeschlossen: Das Gesamtlager wird verschlossen und die Infrastruktur an der Oberfläche abgebaut. Von nun an besteht nur noch das unterirdische Lager.