Technischer Bericht NTB 21-01

Entsorgungsprogramm 2021 der Entsorgungspflichtigen

Das Wesentliche in Kürze (Executive Summary)

Der vorliegende Bericht dokumentiert das Entsorgungsprogramm der Entsorgungspflichtigen, wie es gesetzlich verlangt wird. Gegenstand und Ziel des Entsorgungsprogramms ist es, eine gesamtheitliche übergeordnete Darstellung der für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle der Schweiz notwendigen Arbeiten zu geben (strategisches Arbeitsprogramm) und die konzeptuellen Vorgaben, Annahmen und deren Umsetzung für die Auslegung der Anlagen und deren schritt­weise Realisierung aufzuzeigen.

Das Entsorgungsprogramm 2021 (EP21) wurde von der Nagra im Auftrag der Entsorgungs­pflichtigen erstellt; es richtet sich primär an die Behörden und zeigt auch auf, wie die Entsor­gungspflichtigen auf spezifische Auflagen des Bundesrats sowie weitere Empfehlungen der Behörden zum Entsorgungsprogramm 2016 (EP16) eingetreten sind.

Das EP21 ist so abgefasst, dass es auch der breiteren Öffentlichkeit zur Information dienen kann. Als wichtiger Bestandteil hält es den Fortschritt im Verfahren des Sachplans geologische Tiefen­lager (SGT) seit seiner Vorgängerversion (EP16) fest. Speziell hervorzuheben sind:

  • Der Bundesrat hat im November 2018 als Abschluss von SGT Etappe 2 der Fokussierung auf Opalinuston (OPA) als Wirtgestein für alle Lagertypen zugestimmt; somit kann aufgrund der sicherheitstechnischen Eignung dieses Wirtgesteins für die weitere Projektierung davon aus­gegangen werden, dass die alphatoxischen Abfälle (ATA) zusammen mit den schwach- und mittelaktiven Abfällen (SMA) im gleichen Lager eingelagert werden.
  • Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, dass die geologischen Standortgebiete Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO) in SGT Etappe 3 weiter zu untersuchen sind. Des Weiteren wurden vom Bundesrat, gestützt auf eine intensive Zusammenarbeit mit den Standortregionen und -kantonen, Standortareale für die Oberflächenanlagen festgelegt und diese in Objektblättern zu Etappe 2 festgehalten.
  • Im Rahmen der laufenden Etappe 3 des Sachplans wurden vertiefte Feldarbeiten durchgeführt (2D-/3D-Seismik, Quartärbohrungen, Tiefbohrungen). Die bisherigen Ergebnisse der Feld­arbeiten bestätigen die grundsätzliche Eignung aller drei Standortgebiete.
  • In vielen Ländern (u.a. Frankreich, Spanien, Grossbritanien, USA) werden SMA in oberflächennahen und vergleichsweise kostengünstigen Endlagern entsorgt. Die Schweiz hat sich für die aufwendigere Tiefenlagerung auch dieser Abfallkategorie entschieden. Mit der Fokussierung auf den Opalinuston für alle Abfallarten besteht die grundsätzliche Möglichkeit, alle Abfälle in einem sogenannten Kombilager bestehend aus einem HAA- und einem SMA-Lagerteil zu entsorgen. Die Ergebnisse der weit fortgeschrittenen Feldarbeiten bestätigen, dass in allen drei Standortgebieten genügend Platz für die Anordnung eines Kombilagers vorhanden ist. Ein solches erfüllt die gleichen sicherheitstechnischen Anforderungen bezüglich Betriebs- und Langzeitsicherheit wie zwei Einzellager, hat aber klare Vorteile im Hinblick auf Gefahren beim Bau, den Ressourcenverbrauch und die Emission von Treibhausgasen, da eine geringere Anzahl von Anlagen sowohl an der Oberfläche als auch untertag gebaut und betrieben werden muss. Die Realisierung eines Kombilagers ist somit im Vergleich zu zwei Einzellagern mit betrieblichen, sicherheitstechnischen, ökologischen und ökonomischen Vorteilen verbunden. Deshalb wird, falls es die abschliessende sicherheitstechnische Gesamtbewertung erlaubt, mit dem Rahmenbewilligungsgesuch ein Kombilager beantragt.
  • Die Nagra hat in SGT Etappe 3 aufgezeigt, dass für die Platzierung der «Brennelementverpackungsanlage» (BEVA) der Raum beim Zwilag sowie auch die Areale für die Oberflächenanlage beim geologischen Tiefenlager geeignet sind und die einzigen sinnvollen Standortvarianten darstellen; diese Erkenntnis wird auch von einer überregionalen Arbeits­gruppe getragen.
  • Der Zeitplan ist seit Beginn von SGT Etappe 3 unverändert. Das Bewilligungsverfahren für die Tiefbohrungen hat zu keinen rechtlich bedingten Verzögerungen mit Auswirkungen auf den Realisierungsplan geführt. Die erdwissenschaftlichen Untersuchungen konnten deshalb wie geplant durchgeführt werden. Die Ankündigung der Nagra, für welchen Standort oder welche Standorte sie ein Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) für ein Kombilager respektive zwei RBG für die Einzellager ausarbeiten wird (Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche gemäss Konzept SGT) steht deshalb bevor (voraussichtlich 2022). Zudem sollen gleichzeitig die Areale zur Platzierung der Oberflächeninfrastruktur (inkl. Standort der Verpackungsanlagen) bezeichnet werden.
  • Die Kosten wurden wie schon in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit externen Fach­leuten und spezialisierten Firmen erarbeitet, die grosse Erfahrung in der Realisierung von Nuklearanlagen und Tunnelbauten haben. Die Kostenberechnung 2021 (KS21) wurde mit der gleichen Methodik wie bei der Kostenstudie 2016 (KS16) durchgeführt. Die aktuelle Kosten­ermittlung für das geologische Tiefenlager liegt gemäss den Resultaten der KS21 leicht tiefer als bei KS16.
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