Arbeitsbericht NAB 22-27

Begründung der Standortwahl für die Verpackungsanlagen bei der Zwilag

Executive Summary

Die Nagra schlägt vor, das geologische Tiefenlager (gTL) für alle radioaktiven Abfälle der Schweiz im Standortgebiet Nördlich Lägern mit den Oberflächenanlagen am Standort Haberstal zu errichten (Nagra 2022b). Die Anlagen für die Verpackung der Abfälle in Endlagerbehälter sollen am Standort Zwilag in der Gemeinde Würenlingen platziert werden. Hier lassen sich kom­paktere Anlagen auf dem zu erweiternden Areal der Zwilag errichten. Im Verbund mit den be­stehen­den Anlagen und der Organisation der Zwilag können Synergien realisiert werden. Der Gesamtflächenbedarf wird kleiner. An der Zwilag kann Bauland anstelle von Landwirtschaftsland und Wald genutzt werden, was die Umwelt entlastet.

Der vorliegende Bericht führt die Begründung für die Platzierung der Verpackungsanlagen aus. Die vom Bundesamt für Energie geleitete Arbeitsgruppe VA-extern hat die Eingrenzung der Stand­ortoptionen für die Brennelement-Verpackungsanlage (BEVA) auf das Oberflächenareal beim gTL und die Zwilag im Jahr 2020 unterstützt, ohne eine weitere Präferenz bekannt zu geben. Die Nagra hat diese zwei Standortoptionen seither für alle notwendigen Verpackungsanlagen vertieft geprüft und bewertet und sich für den Standort an der Zwilag entschieden. Der Raum PSI / Zwilag ist ein bewährter Standort für die Zwischenlagerung und Konditionierung radio­aktiver Abfälle; im Bundeszwischenlager (BZL) durch das PSI und in der Zwilag. Für den Stand­ort­vorschlag bei der Zwilag waren folgende Aspekte Ausschlag gebend:

  • Die Verpackungsanlagen können an der Zwilag gegenüber dem Standort am gTL kleiner und kom­pakter gebaut werden, weil vorhandene Infrastruktur der Zwilag gemeinsam genutzt werden kann.
  • Durch die Konzentration von Kompetenzen und Ressourcen zur Behandlung von radio­aktiven Abfällen im Raum Zwilag ergibt sich weiteres Synergiepotenzial durch Kooperation mit Zwilag und PSI.
  • Die Menge von Zwilag und BZL ins gTL zu transportierender radioaktiver Abfälle bleibt grund­sätzlich gleich. Da die Abfälle in endlagerfähigen Behältern transportiert werden, steigen die Anzahl der Transporte und folglich leicht das Verkehrsaufkommen auf den Trans­portrouten. Alle Transporte werden nach den geltenden Vorschriften für die Beförderung radioaktiver Stoffe durchgeführt, so dass die Sicherheit der Transporte aus Sicht Strahlen­schutz unabhängig vom Ort der Verpackung vergleichbar ist.
  • Mit der Platzierung der Verpackungsanlagen am Standort Zwilag wird der Flächenbedarf für die neuen Infrastrukturanlagen am Standort Haberstal und auch für die Gesamtinfrastruktur geringer. Für den Bau der Anlagen kann an der Zwilag im Gegensatz zum Haberstal zum grossen Teil Bauland genutzt werden. Die Hangeinschnitte im Haberstal werden kleiner und es fällt weniger Aushubmaterial an. Dadurch ist der Einfluss auf die Umwelt insgesamt kleiner.
  • Durch die Platzierung der Verpackungsanlagen an der Zwilag wird eine kleinere Anzahl sicher­heitsrelevanter Umladevorgänge erwartet. Auch werden diese mit eingespieltem Be­triebs­personal und bewährten Prozessen und Methoden durchgeführt. Dies spricht aus Sicht der Sicherheit für die Platzierung der Verpackungsanlagen bei der Zwilag.
  • Am gTL wird nicht mehr mit offenen resp. nicht endlagerkonditionierten Abfällen umge­gan­gen. Dies vereinfacht die Infrastruktur und die Prozesse für die Annahme und Pufferung der Abfälle.

Die Gesamtbetrachtung der Aspekte zeigt, dass die Anzahl sicherheitstechnisch relevanter Arbeits­schritte reduziert und die Umwelteinwirkungen an den Standorten Haberstal und Zwilag ver­­ringert werden. Die Gesamtheit der Vorteile überwiegt den Nachteil der höheren Anzahl Trans­­porte. Durch Platzierung der Verpackungsanlagen bei der Zwilag lassen sich die in der Schweiz verfügbare Erfahrung im Umgang mit radioaktiven Abfällen und dafür vorhandenen Anlagen op­ti­mal nutzen.

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