Technischer Bericht NTB 81-01
Beurteilung der Umweltauswirkungen der Nagra-Tiefbohrungen in der Nordschweiz einschliesslich Stellungnahme zu den Einsprachen
Mit Datum vom 24. Juni 1980 unterbreitete die Nagra dem Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement insgesamt 12 Gesuche um Ausführung von Sondierbohrungen und begleitender reflexionsseismischer Messungen in folgenden Gemeinden der Nordschweiz: Hägendorf SO, Niedergösgen SO, Kaisten AG, Hornussen AG, Schafisheim AG, Leuggern AG, Böttstein AG, Riniken AG, Birrhard AG, Weiach ZH, Bachs ZH und Siblingen SH.
Die Ziele der Bohr- und Messkampagne sind im begleitenden Gesuchstext wiedergegeben, welcher als Anhang zu diesem Bericht beiliegt.
Die Behandlung dieser Gesuche richtet sich nach der Bundesverordnung über vorbereitende Handlungen vom 24. Oktober 1979. Demzufolge wurden die Gesuche am 29. Juli 1980 im Bundesblatt durch die Bundesbehörden publiziert und bei den Staatskanzleien der Kantone Solothurn, Aargau, Zürich und Schaffhausen sowie bei den 12 Gemeindekanzleien und beim Bundesamt für Energiewirtschaft öffentlich aufgelegt.
Grundeigentümer sowie andere Personen, deren Rechte und Pflichten durch die Bewilligung berührt werden könnten, wurden aufgefordert, allfällige Einsprachen und Einwände innert 60 Tagen geltend zu machen. Die Kantone, auf deren Gebiet die vorbereitenden Handlungen vorgesehen sind sowie die zuständigen Fachstellen des Bundes wurden zu Stellungnahmen aufgefordert. In der Folge gingen bei den Bundesbehörden die Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen des Bundes und der Kantone Zürich, Solothurn, Schaffhausen und Aargau sowie 527 Einsprachen, unterzeichnet von total 937 Personen aus der Schweiz und aus dem angrenzenden Ausland ein. Das Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement hat am 10. April 1981 einen Bericht über die Vernehmlassungen der Kantone und die Einsprachen veröffentlicht.
Die Bundesbehörden haben Ende 1980 die eingegangenen Stellungnahmen, Einsprachen und Einwände der Nagra als Gesuchstellerin zur Beanwortung unterbreitet. Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung unserer Stellungnahmen zu den vorliegenden Einsprachen von Gemeinden, Privaten und Organisationen aus der Schweiz sowie aus Deutschland.
Wie dieser Bericht zeigt, kann auch nach gründlicher Prüfung entgegen aller Einwendungen der Schutz des oberflächennahen Grundwassers gewährleistet werden und einer Gefährdung des Grundwassers mit technischen Mitteln begegnet werden. Der Bericht zeigt weiter, dass auch bei einem 24-Stunden-Betrieb mit entsprechenden Massnahmen wie Tieferlegung des Bohrplatzes, Aufschütten von Erdwällen, Erstellung von Lärmschutzwänden und Schalldämmung lärmintensiver Motoren und Aggregate, die vom Bundesamt für Umweltschutz geforderten Immissionswerte an sämtlichen Standorten eingehalten werden können.
Der Bericht gliedert sich in 5 Kapitel.
Kapitel 1 Iegt die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Kompetenzen von Gemeinden und Kantonen dar und nimmt Stellung zu Fragen der bestehenden Belastungen in den Regionen, Erstellung eines Lagers, Konsultativ-Abstimmungen und -umfragen, zum Forschungsprogramm und Konzept der Nagra, zum Bohrprogramm, den Terminplänen, Angaben aus der Erdölindustrie sowie zu Fragen der Kernenergie und einer allfälligen Oberexpertise.
Kapitel 2 behandelt Fragen der Legitimation, der Veröffentlichung der Resultate, der Haftpflicht sowie der allfälligen Bodenfunde.
In Kapitel 3 wird das Vorgehen der Nagra zur Festlegung der Bohrstellen und unsere Stellungnahme zum Bericht der AGNEB-Geologen dargelegt.
Kapitel 4 zeigt die Massnahmen auf gegen schädliche oder störende Einwirkungen der Bohrungen, wie z.B. Massnahmen zum Schutze des Grundwassers, der Thermalwässer, von Salzvorkommen sowie beim Betrieb einer Bohrstelle. Das Vorgehen bei der Erstellung der Schallimmissionsprognosen wird ausführlich dargelegt. Eingetreten wird auch auf Fragen des 24-Stunden-Betriebs, des Verkehrsaufkommens, der Abwasserbeseitigung, der Lagerung von Oel sowie der Verwendung elektrisch angetriebener Bohrgeräte.
In Kapitel 5 werden die zu erwartenden Schallimmissionen, die Fragen der Zufahrt, der Wasser- und Stromversorgung für jeden Bohrstandort ausführlich dargelegt.
Der Bericht soll nicht zuletzt dazu dienen, die Ernsthaftigkeit der gründlichen Prüfung der eingegangenen Einsprachen auch in Bezug auf jene Argumente, die nicht Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bilden, zu belegen.
Baden, 9. April 1981