Arbeitsbericht NAB 22-05
Vorläufige Planungsstudie zur Oberflächeninfrastruktur für das geologische Tiefenlager
Einleitung
Mit der Bekanntgabe ASR (Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche) hat die Nagra den ASR-Bericht und den Bericht für die Begründung der Standortwahl für die Verpackungsanlagen bei der Zwilag veröffentlicht. Damit schlägt die Nagra folgende Platzierung der Oberflächeninfrastruktur eines Kombilagers für radioaktive Abfälle vor. Die Verpackungsanlagen für HAA (hochaktive Abfälle) und SMA (schwach- und mittelaktive Abfälle) kommen beim Areal Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG) in der Gemeinde Würenlingen im Kanton Aargau zu liegen – in diesem Bericht generell als VA-Areal (Verpackungsanlagen) bezeichnet. Die Oberflächenanlage inkl. Nebenzugangsanlagen sind auf einem Areal beim Haberstal in der Gemeinde Stadel im Kanton Zürich vorgesehen – in dieser Studie generell als OFA-Areal (Oberflächenanlage) bezeichnet. Zusätzlich umfasst die Planung den Bahnanschluss des heutigen Kieswerks in Weiach, der in der Bauphase genutzt werden könnte. Der Transport der Endlagerbehälter vom VA-Areal zum OFA-Areal ist über die Strasse geplant.
Die Erarbeitung dieser Studie basiert weitgehend auf dem Nagra Arbeitsbericht (NAB) 19-08 «Vorschläge zur Konkretisierung der Oberflächeninfrastruktur der geologischen Tiefenlager» sowie dem NAB 20-14 «Verpackungsanlage hochaktiver Abfälle: Vor- und Nachteile verschiedener Standortvarianten». Als weitere Grundlagen wurden die dazugehörigen Stellungnahmen der Regionalkonferenzen Jura Ost (JO) und Nördlich Lägern (NL) sowie der Kantone – soweit aufgrund des jetzigen Planungsstands schon möglich – berücksichtigt. Die Regionalkonferenz NL hat sich einstimmig für den in dieser Studie beschriebenen Vorschlag des OFA-Areals ausgesprochen und auch der Kanton Zürich befürwortet mit seiner Stellungnahme diesen Vorschlag (Regierungsrat Kanton Zürich 2021a).
Die vorläufige Planungsstudie (vPS) dient primär als Grundlage für die weitere Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen und Kantonen. Im Rahmen dieses Prozesses der weiteren Konkretisierung erfolgt eine weitere gemeinsame Optimierung der Ausgestaltung und Anordnung der Anlagen. Der vorliegende Bericht enthält im Sinne einer schlanken Berichterstattung nur Angaben, welche sich dabei verändert haben. Die vPS beschreibt dazu eine mögliche Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur des geologischen Tiefenlagers sowie einen konkreten Vorschlag für die Verkehrserschliessung und die temporären Installationsflächen. Auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser im Bereich der Brennelement-Verpackungsanlage wird in einem separaten Bericht eingegangen (Nagra 2022c).
Anpassungen, welche sich aus der Zusammenarbeit ergeben und von den Beteiligten als sinnvoll erachtet werden, werden im Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) berücksichtigt, insbesondere im Bericht für die Abstimmung mit der Raumplanung und im Umweltverträglichkeitsbericht. Dafür steht vor der Ausarbeitung des RBG die Zeit bis im Frühling 2023 zur Verfügung. In der Tab. 1‑1 sind die Themen für die weitere Zusammenarbeit sowie die dafür möglichen bzw. notwendigen Mitwirkenden aus Sicht der Nagra aufgeführt. Mit einer «geeigneten Vertretung aus der Region» sind einerseits die Mitglieder der Fachgruppe OFI gemeint. Andererseits empfiehlt die Nagra den Einbezug von weiteren Personen, welche für die weitere Optimierung über wertvolle Orts- und Fachkenntnisse verfügen. Resultate, die bis im Frühling 2023 vorliegen, können bereits ins RBG einfliessen. Die Themen, welche dann noch offen sind, können in der weiteren Projektentwicklung optimiert werden, soweit es die Festlegungen in der Rahmenbewilligung zulassen.
Da in der Rahmenbewilligung lediglich eine Festlegung zur ungefähren Lage und Grösse der wichtigsten Bauten (Art. 14 Abs. 1 und 2 KEG) gemacht wird, steht bis zur definitiven Festlegung der Bauwerke mit der Baubewilligung noch ausreichend Zeit für weitere Optimierungen innerhalb der Festlegungen der Rahmenbewilligung zur Verfügung. Um diese Chance zu nutzen, muss bei diesen Festlegungen darauf geachtet werden, dass die weitere Projektentwicklung nicht unnötigerweise eingeschränkt wird bzw. dass ausreichend Handlungsspielraum in Form von Platz für weitere Optimierungen bestehen bleibt.