Arbeitsbericht NAB 21-10

Realisierung des Vorhabensgeologische Tiefenlager in derSchweiz:Grundlagen zum Verfahren undUmsetzung der Gesamtplanung

1              Einleitung und Zielsetzung des Berichts

 

Der vorliegende Bericht stellt einen Hintergrundbericht zum Entsorgungsprogramm 2021 (EP21; Nagra 2021a) dar. Er trägt ebenso wie der Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan 2021 (RD&D-Plan 2021; Nagra 2021b) zur Erfüllung der Bundesratsauflage 4.2 (Gesamtsystem Tiefenlager) für das Entsorgungsprogramm 2021 und folgende bei (Bundesrat 2018).

In den zukünftigen Entsorgungsprogrammen hat die Nagra darzulegen, wie das Gesamtsystem «geologisches Tiefenlager» technisch und zeitlich umgesetzt werden soll und wie dabei die einzelnen Forschungs- und Entwicklungs­aktivitäten miteinander und mit den Meilensteinen und Entscheidungen bei der Realisierung eines geologischen Tiefenlagers vernetzt sind. Hinsichtlich der Entscheidungen hat die Nagra aufzuzeigen, wann sie warum welche Forschungs­vorhaben und Entwicklungen in Angriff nimmt und wo und wann welche Schwerpunkte gesetzt werden. Für sicherheitsrelevante Entscheidungen sind verschiedene Alternativen zu betrachten und ein insgesamt für die Sicherheit günstiges Vorhaben zu wählen. Getroffene Entscheide sollen zusammen mit deren Begründungen in einer Form dokumentiert werden, die langfristig Bestand hat, damit sie auch künftig nachvollziehbar bleiben.

Der vorliegende Bericht erläutert, wie die Nagra die Umsetzung des Vorhabens geologische Tiefenlager Schritt für Schritt in Einklang mit den Instrumenten des Bundes vorsieht. Das Vor­gehen orientiert sich am mehrstufigen Bewilligungsverfahren gemäss der Kernenergie­gesetz­gebung (Kernenergie­gesetz KEG, KEG 2003; Kernenergie­ver­ord­nung KEV, KEV 2004). Im Bericht werden für die jeweiligen Bewilligungsschritte die Charakteristika (u.a. die zu treffenden Festlegungen und der erforderliche Stand der Projektierung) systematisch aufgezeigt. Anschlies­send erfolgt eine Erörterung, welche Festlegungen mit welchem Bewilligungsschritt einhergehen und welcher Handlungsspielraum für die weitere Projektentwicklung dann noch verbleibt.

Im RD&D-Plan 2021 (Nagra 2021b) wird zur Erfüllung der Bundesratsauflage 4.2 zusätzlich auf­gezeigt, welche mass­gebenden Frage­stellungen von der Nagra innerhalb welcher Frist bearbeitet werden, damit die Erkenntnisse zeitgerecht in die Bereit­stellung einer stufengerechten Grundlage für den jeweiligen Bewilligungsschritt einfliessen. Zudem erfolgt entlang von sogenannten Road­maps eine Illustration, wie die fachtechnisch relevanten Themen und Arbeitsschwerpunkte mit den Meilen­steinen und Ent­scheidungen bei der Realisierung eines geologischen Tiefenlagers vernetzt sind; damit wird zusätzlich auch auf die Bundesratsauflage 4.1 (Forschungsprogramm) zum EP21 und folgende ein­getreten (Bundesrat 2018).

Der vorliegende Bericht richtet sich neben den Behörden auch an Fachgremien und interessierte Kreise aus der Öffentlichkeit.

Durch die Schwerpunktsetzung und die Ausrichtung ergibt sich folgende Zielsetzung:

  • Das mehrstufige Bewilligungsverfahren nach KEG und KEV und die damit einhergehende schrittweise Konkretisierung des Vorhabens sollen verständlich dargelegt werden. Das schrittweise Vorgehen ergibt sich aus dem zeitlichen Horizont des Vorhabens, welches gemäss aktueller Planung mit dem Verschluss in mehr als 100 Jahren abgeschlossen wird.
  • Die Leserin und der Leser sollen zudem erkennen können, dass in Anbetracht des Zeit­hori­zonts der Erhalt von Handlungsspielraum essenziell ist; nur so werden günstige Voraus­setzungen für die weitere Projektierung geschaffen und neue Erkenntnisse (aus dem eigenen Projekt oder aus Projekten von Schwesterorganisationen), allfällige Änderungen von Anfor­derungen und unerwartete Entwicklungen können bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Ziel ist, dass die Leserschaft erkennen kann, dass mit der Rahmenbewilligung neben dem Stand­ort­entscheid und dem damit einher­gehenden Entscheid zum Lagertyp nur wenige weitere Fest­legungen erfolgen. So werden mit der Rahmenbewilligung erst die Grund­züge des Projekts festgelegt; zu diesen gehören u.a. die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten. Konkrete Festlegungen zur Auslegung der jeweiligen Bauwerke erfolgen mit dem Gesuch für erdwissenschaftliche Untersuchungen untertag (EUU) bzw. mit dem nuklea­ren Bau- oder Betriebsbewilligungsgesuch (nBaBG oder nBeBG). Daraus ergibt sich, dass die meisten Frage­stellungen erst im Hinblick auf das Gesuch EUU oder auf das nukleare Bau- und Betriebs­bewilligungsgesuch und nicht bereits für das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) zu klären sind. Folgerichtig wird der für das Generationenprojekt geologische Tiefen­lager not­wendige und angestrebte Handlungsspielraum so lange wie möglich bewahrt.