Arbeitsbericht NAB 20-14
Verpackungsanlage hochaktiver Abfälle: Vor- und Nachteile verschiedener Standortvarianten
Die radioaktiven Abfälle der Schweiz werden bis zu ihrer Entsorgung im geologischen Tiefenlager (gTL) in Zwischenlagern aufbewahrt. Die hochaktiven Abfälle (HAA) – dabei handelt es sich um abgebrannte Brennelemente (BE) und Kokillen mit verglasten hochaktiven Wiederaufarbeitungsabfällen (WA-HAA) – sind dazu in speziell für den Transport und die Zwischenlagerung ausgelegte Behälter (TLB) verpackt worden. Zur optimalen Einlagerung im Tiefenlager kommen anders aufgebaute Behälter zum Einsatz – die Endlagerbehälter (ELB). Aus diesem Grund müssen die HAA für die Tiefenlagerung von den TLB in die ELB umgepackt werden. Für die Umverpackung wird eine Brennelementverpackungsanlage (BEVA) benötigt.
Mit dem Sachplanverfahren geologische Tiefenlager (SGT) des Bundes wird über drei Etappen festgelegt, wo in der Schweiz geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden. Mit dem Ergebnisbericht zu Etappe 2 (BFE 2018) hat der Bundesrat festgelegt, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO) in Etappe 3 weiter zu untersuchen sind. Basierend auf den geologischen Gegebenheiten erfolgt in einigen Jahren die Standortwahl für die geologischen Tiefenlager.
In SGT Etappe 2 erfolgte eine breit angelegte Diskussion zur Platzierung der für das Tiefenlager benötigten Oberflächenanlage (OFA). Diese dient der Annahme und Umverpackung der Abfälle, dem Zugang zum Lager und verschiedenen Hilfsfunktionen beim geologischen Tiefenlager – im Referenzfall auch die BEVA. Am Ende der Etappe 2 wurde die Frage aufgeworfen, ob die BEVA nicht auch andernorts, ausserhalb der Region des Tiefenlagers – also nicht bei der OFA – gebaut und betrieben werden könnte. Der Bundesrat hat im Ergebnisbericht zu Etappe 2 festgelegt, dass die Nagra diese Option in Zusammenarbeit mit den betroffenen Standortregionen und -kantonen in Etappe 3 prüfen kann.
In SGT Etappe 3 wird gemäss Vorgaben des Bundes der Standort für die Lager und die dafür notwendige Oberflächeninfrastruktur (OFI) festgelegt. Letztere umfasst einerseits die Standortareale der OFA und die zusätzlich festzulegenden Nebenzugangsanlagen (NZA). Zum Standort der BEVA wird unter Federführung des Bundesamtes für Energie (BFE) eine überregionale Zusammenarbeit durchgeführt. An dieser Zusammenarbeit werden die betroffenen Regionen und Kantone sowie das nahe deutsche Ausland beteiligt.
Der vorliegende Bericht richtet sich insbesondere an die beteiligten Akteure der überregionalen Zusammenarbeit mit dem Zweck, die Vor- und Nachteile der Standortvarianten aufzuzeigen und gegeneinander abzuwägen. Im Bericht werden dazu die BEVA beschrieben und alle denkbaren Standortvarianten skizziert. Es werden die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Annahmen ausgewiesen und die für den Vergleich relevanten Merkmale identifiziert und beschrieben. Basierend darauf werden die Vor- und Nachteile der Standortvarianten abgeleitet und die Haltung der Nagra als Projektant des gTL in der Schlussfolgerung begründet.