Arbeitsbericht NAB 19-48

Konzept zur frühzeitigen Einreichung von RBG-Referenzberichten an das ENSI

Gemäss Sachplan Geologische Tiefenlager (SGT) besteht die übergeordnete Zielsetzung in Etappe 3 darin, die geologischen Kenntnisse zu ergänzen bzw. auf einen Stand zu bringen, der einen Vergleich der verbliebenden Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht aufgrund verifizierter standortbezogener Daten ermöglicht. Auf dieser Basis erfolgen die Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche und der zeitgleiche Vorschlag über den Lagertyp (zwei Einzellager oder ein Kombilager).

Am 21. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass in Etappe 3 für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) und für hochaktive Abfälle (HAA) die geologischen Standortgebiete Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL), Zürich Nordost (ZNO) vertieft untersucht werden. Weiter hat der Bundesrat den Raum der Standortareale für eine Oberflächenanlage (OFA) festgelegt (für SMA-, HAA- und Kombilager): JO-3+ (Jura Ost), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost). Zeitgleich hat der Bundesrat das Entsorgungsprogramm (EP) 2016 (Nagra 2016) genehmigt und eine entsprechende Verfügung mit Auflagen erlassen. Die Empfehlungen vom Bundesamt für Energie (BFE), vom Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und von der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) im Hinblick auf künftig einzureichende Entsorgungsprogramme wurden mit dieser Verfügung als Auflagen festgelegt (Schweizerischer Bundesrat 2018).

In seinen präzisierenden Vorgaben zu Etappe 3 (ENSI 2018a) hält das ENSI betreffend Berichterstattung für das RBG Folgendes fest: Die Entsorgungspflichtigen haben dem ENSI per Ende 2019 ein Konzept einzureichen, aus dem hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt Referenzberichte zu abgeschlossenen Untersuchungen (Geochemie, Geologie, Geotechnik, etc.) beim ENSI vorgängig eingereicht werden.

1.2 Stellenwert des Berichts

Der vorliegende Bericht zeigt nebst dem geforderten Konzept zur frühzeitigen Einreichung von RBG-Referenzberichten für ein geologisches Tiefenlager (gTL) auch den momentanen Planungsstand der gesamten Berichterstattung RBG auf. Die hier dargestellte Berichtstruktur und die Zeitplanung werden mit fortlaufendem Erkenntnisgewinn in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Der Bericht stellt somit ein Planungsinstrument per Ende 2019 dar. Die weiterentwickelte Planung von einzureichenden Referenzberichten wird dem ENSI bis zum RBG jeweils Ende Jahr für das Folgejahr übergeben.

1.3 Zielsetzung und Struktur des Berichts

Der Bericht hat folgende Ziele und Struktur:

  • Zusammenstellung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben an die Berichteplanung RBG (Kap 2.1) und der vom ENSI definierten Präzisierungen, wie mit den frühzeitig einzureichenden Referenzberichten umgegangen wird (Kap. 2.2)
  • Erläuterung der geplanten Umsetzung der Vorgaben durch die Nagra und Identifizierung sowie Auflistung von Referenzberichten, die sich zur frühzeitigen Einreichung eignen (Kap. 3.1 und Anhang A), Erklärung der entsprechenden Projektorganisation der Nagra (Kap. 3.2) sowie des weiteren Vorgehens hinsichtlich Präzisierung der Berichteplanung und Kommunikation der Berichteplanung an weitere SGT-Anspruchsgruppen (Kap. 3.3).
  • Kap. 4 enthält für jeden gemäss Kernenergieverordnung (KEV) vorzulegenden Bericht eine inhaltliche Charakterisierung und einen Zeitplan für die Erstellung der wichtigsten Referenzberichte.