Arbeitsbericht NAB 19-19

Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 3 Platzierung der Haupterschliessungsbereiche (HEB) in den Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost

Ausgangslage
Die radioaktiven Abfälle der Schweiz sind gemäss Kernenergiegesetz (KEG 2003) in geologischen Tiefenlagern zu entsorgen. Zur Festlegung eines Standorts bzw. der Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz führt das Bundesamt für Energie (BFE) im Auftrag des Bundesrats das Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager (SGT) in drei Etappen durch. Im November 2018 wurde die zweite Etappe des Sachplanverfahrens durch den Bundesrat abgeschlossen und damit die dritte und letzte Etappe gestartet. Der Bundesrat hat entschieden, dass die drei Standortgebiete Jura Ost (JO), Nördlich Lägern (NL) und Zürich Nordost (ZNO) in Etappe 3 weiter zu untersuchen sind. Weiter hat der Bundesrat die jeweiligen Räume zur Platzierung und Optimierung der Standortareale für eine Oberflächenanlage (OFA) als Zwischenergebnis im SGT festgelegt (für SMA-Lager, HAA-Lager und Kombilager; BFE 2018): JO-3+ (Jura Ost), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost).

Die Zielsetzung der Etappe 3 hinsichtlich der Standortwahl besteht darin, die geologischenKenntnisse zu ergänzen bzw. auf einen Stand zu bringen, der einen Vergleich der verbleibenden Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht aufgrund verifizierter standortbezogener Datenermöglicht. Hinsichtlich der Oberflächeninfrastruktur (OFI) geht es in der dritten Etappe darum, zusätzliche Elemente der OFI in Zusammenarbeit mit den drei verbleibenden Standortregionen festzulegen und als Gesamtsystem soweit zu konkretisieren, dass für das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) die Grundzüge des Projekts festgelegt und unter anderem ein Umweltverträglichkeitsbericht und ein Bericht zur Abstimmung mit der Raumplanung erarbeitet werden können. Ausgehend vom Bundesratsentscheid mit der Festlegung von Räumen zur Platzierung der Standortareale für die OFA als Zwischenergebnis werden nun zusätzlich die Areale für die Nebenzugangsanlagen (NZA) und deren Funktionen festgelegt. Im Hinblick auf die Platzierung der NZA plant das BFE als federführende Behörde die Aufgaben für die Partizipation der Standortregionen. Als Planungsgrundlage für diesen Partizipationsprozess wird ein Perimeter für die NZA an der Oberfläche benötigt, der über dem Haupterschliessungsbereich (HEB) liegt (Fig. 1-1). Dem HEB kommt eine Scharnierfunktion zwischen den Zugangsbauwerken nach untertag und den Lagerfeldzugängen zum Haupt-, Test- und Pilotlager auf Lagerebene zu. Der HEB wird definiert als Planungsperimeter für untertägige Bauwerke und Verbindungen, an welche die Zugangsbauwerke nach untertag und die Lagerfeldzugänge (Betriebs-, Bau-, Lüftungstunnel) anschliessen. Dazu wird ein kreisförmiger Perimeter mit einem Radius von 500 m ausgeschieden (Fig. 1-1).

Dabei wird wie folgt vorgegangen: Auf Basis der Horizont- und Strukturkartierung von 3D-Seismikdaten (Nagra 2019a – c) wird innerhalb der drei Standortgebiete jeweils ein prioritärer Untersuchungsperimeter (PUP) abgegrenzt. Innerhalb des PUP werden potenzielle Lagerzonen je für das SMA- und HAA-Lager festgelegt; diese sind grosszügig bemessen und bieten ausreichend Platz für die Anordnung der Lagerkammern (s. Kap. 2.3). Danach wird der HEB platziert aufgrund von Grundsätzen bzw. Leitgedanken, die sich aus übergeordneten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ableiten lassen. Ausgehend vom HEB wird der Planungsperimeter für die NZA als konzentrischer Perimeter an der Erdoberfläche mit einem Radius von 1'000 m definiert (Fig. 1-1). Innerhalb dieses Perimeters werden mögliche Areale zur Platzierung der NZA vorgeschlagen (vgl. Nagra 2019d). Diese sind Gegenstand der Vorschläge zur Konkretisierung der OFI im Rahmen der Regionalen Partizipation.

Der vorliegende Bericht hat zum Ziel, die Festlegung des HEB-Planungsperimeters als Grundlage für den OFI-Prozess standortspezifisch zu dokumentieren. Dazu werden das schrittweise Vorgehen und die standortspezifische Umsetzung für alle drei Standortregionen erläutert.