Arbeitsbericht NAB 19-15

Standortunabhängiger Vergleich eines Kombilagers mit zwei Einzellagern hinsichtlich Bau- und Betriebsabläufe sowie Umwelt

In der Schweiz sind für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle zwei geologische Tiefenlager vorgesehen: eines für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) und eines für abgebrannte Brennelemente sowie verglaste hochaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen (HAA-Lager). Das Vorgehen zur Wahl der Standorte für die geologischen Tiefenlager wurde im Sachplan geologische Tiefenlager (SGT, BFE 2008) festgelegt.

Beide Lager können unter bestimmten Voraussetzungen als ein sogenanntes Kombilager im gleichen Standortgebiet platziert werden. Gemäss ENSI (2018) kommt ein Kombilager in Frage, falls nach der Festlegung des HAA-Lagers im gleichen Standortgebiet noch ausreichend Platz für ein SMA-Lager vorhanden ist, und wenn bezüglich Sicherheit (z.B. Bau-, Betriebs- und Langzeitsicherheit) keine relevanten negativen Beeinflussungen zwischen SMA- und HAA-Lagerteil stattfinden.

Im Rahmen der Etappe 3 des Sach¬plans (SGT-E3) ist von der Nagra also der Entscheid zu fällen, ob das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) für ein Kombilager oder für zwei Einzellager ausgearbeitet wird. Dieser Entscheid ist auf eine gesamthafte Betrachtung und auf einen sicherheitstechnischen Vergleich abzustützen, wie dies u.a. im Ergebnisbericht zu SGT-E2 (BFE 2018) festgehalten wurde. Die Standortwahl erfolgt primär aufgrund sicherheitstechnischer Kriterien. Nur wenn der sicherheitstechnische Vergleich nicht zu einer Differenzierung führt, können weitere Aspekte beigezogen und die Standortwahl damit begründet werden.

Der Bundesrat und das ENSI haben Auflagen und Vorgaben für das Entsorgungsprogramm 2021 (EP21) resp. für den sicherheitstechnischen Vergleich in SGT-E3 gemacht (BR 2018 und ENSI 2018). Für ein Kombilager wird verlangt, dass die grundsätzlich bestehenden Varianten aufzuzeigen und sicherheitstechnisch zu bewerten sind, sowie der relative Platzbedarf darzulegen ist.

Der vorliegende Bericht ist als Hintergrundbericht gedacht für das Entsorgungsprogramm 2021 sowie für den Meilenstein "Auswahl Standorte für Vorbereitung Rahmenbewilligungsgesuch" (ASR) und später für das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG). Er analysiert und bewertet aber keine sicherheits¬technischen Kriterien für die oben erwähnte Standortwahl. Auch die von der Aufsichtsbehörde (ENSI 2018) und dem Bundesrat (BR 2018) verlangte Analyse einer allfälligen negativen gegenseitigen Beeinflussung von SMA- und HAA-Lagerteil wird später in separaten Berichten diskutiert und doku¬mentiert.

Ziel des Berichts ist die standortunabhängige (generische) Beschreibung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einem Kombilager und zwei Einzellagern (inkl. der Betrachtung von Varianten) auf Basis der heutigen Projektierung. Die für den Vergleich verwendeten Lagerprojekte sind im Detail nicht in allen Standortgebieten so vorgesehen. Für den standortunabhängigen Vergleich ist dies aber von untergeordneter Bedeutung. Der Vergleich erfolgt anhand generalisierter Themen wie Flächenbedarf, Ausbruchvolumina, Transporte und Umweltauswirkungen.

Im hier vorliegenden Bericht werden beispielhafte Lagerprojekte (SMA-Lager, HAA-Lager, Kombilager) miteinander verglichen. Für all diese Projekte werden die gleichen Grundkonzepte angenommen (z.B. Erschliessung mit Schächten (3 für HAA, 2 für SMA), Verpackung der radioaktiven Abfälle in der Oberflächenanlage (OFA) beim Tiefenlager). Für einen übersichtlichen und nachvollziehbaren Vergleich mussten diesen Lagerprojekten verschiedene weitere Annahmen und Randbedingungen zu Entscheiden zugrunde gelegt werden, die erst später im Sachplanverfahren getroffen werden können.

Im Vergleich betrachtet werden dann vor allem diejenigen Aspekte, aus denen sich Unterschiede zwischen dem Kombilager und den beiden Einzellagern ergeben. Aspekte, die bei allen Lagertypen gleich sind, werden nicht explizit aufgeführt oder ohne detaillierte Beschreibung nur kurz erwähnt. Beispiele hierzu sind eine vergleichbar hohe Sicherheitskultur und Ausbildung des Betriebspersonals, vergleichbar gute Ausrüstungen und Betriebsmittel, oder auch vergleichbare Auslegungen der Strukturen, Systeme und Komponenten (SSK).

Die Synergieeffekte eines Kombilagers (Aufwand für das Kombilager kleiner als die Summe des Aufwands beider Einzellager) ergeben sich primär aus nicht doppelt zu erstellenden und vorzuhaltenden Anlagen und Einrichtungen. Die Auslegung (z.B. Grösse, Leistung) der Anlagen (z.B. Energieversorgung, Materialbevorratung) muss dabei natürlich die in der Regel höheren Anforderungen bei einem Kombilager berücksichtigen. Der Bericht legt auch dar, wie ein Kombilager ausgelegt wird, damit es gleich sicher realisiert und betrieben werden kann wie zwei Einzellager.

Wirtschaftliche Aspekte sind in den Kostenstudien thematisiert und werden in diesem Bericht nicht vertieft. Der Kostenunterschied zwischen der Summe zweier Einzellager und einem Kombilager beträgt gemäss Kostenstudie 2016 rund CHF 1.6 Mia. zugunsten des Kombilagers.