Voruntersuchung UVP
Übersichtsdokument zur UVP-Voruntersuchung in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager – Angepasste Version mit den Standortarealen NL-2 und NL-6
Im Rahmen der Berichterstattung zur Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager wurden durch die Nagra jeweils für die Standortareale JO-3+ und ZNO-6b für alle Lagertypen (SMA, HAA und Kombi) UVP-Voruntersuchungen inkl. Pflichtenhefte zur Prüfung beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Diese Dokumente wurden anschliessend durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beurteilt und vorgängig den beteiligten Kantonen zur Stellungnahme vorgelegt.
Um für alle Fälle gerüstet zu sein, hatte die Nagra ab November 2015 Planungsvorbereitungen für das Standortgebiet Nördlich Lägern aufgenommen. Dazu gehörten die Erarbeitung eines Explorationskonzeptes für Etappe 3 und die Berichte zu den UVP-Voruntersuchungen inkl. Pflichtenhefte. Diese sind im April 2016 beim Bundesamt für Energie als verfahrensleitende Behörde eingereicht worden. Im Winter 2016/17 sollen zusätzlich in Nördlich Lägern 3D-seismische Messungen durchgeführt werden. Weiter ist vorgesehen, ab Ende 2016 Gesuche für allfällige Sondierbohrungen einzureichen. Mit diesen Arbeiten können relevante Verzögerungen vermieden werden, falls der Bundesrat am Ende der Etappe 2 zum Schluss kommt, Nördlich Lägern solle weiter untersucht werden.
Das vorliegende Dokument wurde auf Wunsch der Kantone erstellt und verfolgt folgende Ziele:
- Das Dokument soll die Zusammenhänge der Anlagenelemente eines geologischen Tiefenlagers in übersichtlicher Form darstellen.
- Es soll als Lesehilfe für Mitarbeitende von Fachbehörden sowie andere interessierte Leser und Leserinnen dienen.
- Neben der Referenz auf die Planungsstudien als Projektbeschrieb soll auf eine Liste mit weiterführender Literatur verwiesen werden.
Die nachstehenden Ausführungen stellen dementsprechend allgemein gehaltene ergänzende Informationen dar, welche dem Grundlagenverständnis dienen. Die Aussagen in den UVP-Voruntersuchungen, insbesondere für das Pflichtenheft zur 1. Stufe der Hauptuntersuchung der UVP, bleiben unverändert bestehen.