UVP – Standortareal NL-6-SMA, Nördlich Lägern
UVP - Voruntersuchung für ein geologisches Tiefenlager SMAStandortareal NL-6-SMA, Nördlich Lägern
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfallkategorien in der Schweiz zu finden, die Anlagen zu planen und die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen. Die Standortsuche erfolgt gemäss dem "Sachplan geologische Tiefenlager – Konzeptteil" (SGT) des Bundesamts für Energie (BFE, vgl. Lit. [3]). Der Sach-plan schreibt ein Verfahren in 3 Etappen vor. Während Etappe 2 wurden in allen Regionen Standortareale für Oberflächenanlagen bezeichnet. Bis Ende der Etappe 2 wird eine Auswahl von mindestens 2 Standorten für geologische Tiefenlager je Abfallkategorie (SMA und HAA) getroffen werden. Der vorliegende Bericht behandelt ein sogenanntes „Tiefenlager HAA“, in dem Abfälle der Kategorie HAA eingelagert werden sollen. Die Lagerprojekte werden während des Verfahrens vertieft und detaillierter bearbeitet, um in der Etappe 3 die eigentliche Standortwahl vornehmen und das Rahmenbewilligungsgesuch einreichen zu können.
Der Schwerpunkt der Etappe 1 lag auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und bautechnischen Kriterien. Der Bundesrat hat am 30. November 2011 die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete genehmigt. Damit wurden sie definitiv in den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) aufgenommen. Die Etappe 1 ist damit abgeschlossen.
Die UVP-Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft ist im Sachplanverfahren in der Etappe 2 vorgesehen. Grundlage für die vorliegende UVP-Voruntersuchung inkl. Pflichtenheft ist die Planungsstudie „Standortareal NL-6-HAA im Planungsperimeter Nördlich Lägern für die Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers HAA“ (vgl. Lit. [19]). Die UVP-Hauptuntersuchung erfolgt in Etappe 3, falls das geologische Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 des Sachplanverfahrens für die Vorbereitung eines Rahmenbewilligungsgesuchs weiter verfolgt würde.
Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Vorgaben aus dem UVP-Handbuch des BAFU (vgl. Lit. [12]).