Technischer Bericht NTB 84-42

Endlager für hochaktive AbfälleSicherheitstechnische Aspekte der Betriebsphase

Trotz der Beachtung aller einschlägigen Vorschriften und Regeln könnte es während der Betriebsphase eines Endlagers zu Störungen kommen. Solche Pannen, Ausfälle von einzelnen Geräten etc. können durch naturbedingte Ereignisse, durch Verschleiss und Alterung von technischen Geräten oder durch menschliches Versagen entstehen.

Der vorliegende Bericht geht der Frage nach, ob in einem Endlager für hochaktive Abfälle innerbetriebliche Vorgänge bzw. während des Betriebs auftretende Störfälle zu unzulässigen radiologischen Freisetzungen führen könnten.

Den durchgeführten Störfalluntersuchungen ist jenes Endlager Typ C zugrundegelegt, welches im Rahmen des Projekts Gewähr 1985 erarbeitet wurde und welches im Nagra-Bericht NGB 85-03 (Bautechnik und Betriebsphase} dargestellt ist. In solch einem Endlager werden drei verschiedene Abfallsorten eingelagert. Sie alle fallen bei der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennstoffe aus Kernkraftwerken an.

Im vorliegenden Bericht werden Störfallszenarien vorgestellt, die sowohl auf Einwirkungen von Innen als auch von Aussen zurückgeführt werden können. Diese Störfälle sind für ein Endlager repräsentativ und decken alle denkbaren Unfallsituationen ab. Dabei wurden jedoch nur diejenigen Störfälle analytisch behandelt, welche die grösstmöglichen Auswirkungen erwarten lassen. Die Berechnungen wurden mit bewusst konservativen Annahmen durchgeführt, wie dies für Kernanlagen üblich ist.

Die Untersuchungen haben zu folgenden Schlussfolgerungen geführt:

Die vorgesehenen Schutzbarrieren gegen die Freisetzung von Aktivität sind auch während der Betriebsphase wirksam. Dies betrifft zunächst die Art und Weise, wie die radioaktiven Stoffe in den Abfallgebinden fixiert sind. Mit der festen Einbindung der Radionuklide in eine Glas-, Zement-bzw. Bitumenmatrix wird eine sehr wirksame erste Barriere gegen Freisetzungen gewonnen. Hinzu kommen die vorgesehenen Schutzhüllen, welche die Gebinde beim Transport und Lagerung in der Anlage umschliessen. Die gleich nach der Einlagerung um die Abfallgebinde eingebrachte Verfüllung trägt zusätzlich wesentlich zur Verminderung von Störfallfolgen bei.

Während des normalen ungestörten Endlagerbetriebes werden keine radioaktiven Stoffe an die Umgebung abgegeben.

Selbst unwahrscheinliche Störfälle würden nur zu sehr kleinen Abgaben radioaktiver Stoffe führen und damit ohne unzulässige radiologische Auswirkungen auf die Aussenwelt bleiben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass während der Betriebsphase des Endlagers Typ C aus radiologischer Sicht keine Ge­fährdung der Umwelt besteht.