Technischer Bericht NTB 16-01

Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen

Viele wichtige Schritte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz sind heute reali­siert, und für die damit verbundenen Aktivitäten besteht mittlerweile eine grosse Erfahrung. Dies betrifft die Behand­lung und Verpackung der radioaktiven Abfälle, ihre Charak­teri­sierung und Inventari­sierung sowie die Zwischen­lagerung und die dazugehörigen Transporte. Im Hin­blick auf die Realisierung der geologischen Tiefenlager wurde ein guter technisch-wissen­schaft­licher Stand erreicht; der Nachweis der Entsorgung aller in der Schweiz anfallenden radio­aktiven Abfälle in langfristig sicheren geologischen Tiefenlagern in der Schweiz wurde erbracht und vom Bun­des­rat anerkannt.

Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden und die organisatorischen Vorkehrungen wurden getrof­fen, um die in den nächsten Jahren anstehende Standortwahl umzu­setzen. Dazu gehört das vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzept Sachplan geo­logische Tiefen­lager (SGT), welches das laufende Standortwahlverfahren im Detail regelt. Mit der Bestäti­gung der durch die Nagra in Etappe 1 des Sachplanverfahrens vorgeschlagenen Stand­ort­ge­biete durch den Bundesrat im Novem­ber 2011 wurde die erste Etappe erfolgreich abge­schlos­sen. In Etappe 2 des Sachplan­ver­fahrens wurden in den Standortgebieten, gestützt auf die Zusam­men­arbeit mit den Stand­ort­regi­onen, mögliche Standortareale für die Ober­flächen­an­lage bezeichnet sowie ergän­zende geo­lo­gische und sicherheitstechnische Unter­suchungen durch­geführt. Im Januar 2015 wurden die Vor­schläge der Nagra für die in Etappe 3 zu untersuchenden Stand­ortgebiete vom Bun­des­amt für Energie (BFE) veröffentlicht; der Bundes­rat wird voraus­sichtlich Ende 2018 darüber befin­den. Etappe 3 des Sachplanverfahrens umfasst ver­tiefte erd­wissen­schaftliche Unter­suchungen in den verbleibenden geologischen Stand­ort­gebieten. Diese stellen eine Grund­lage dar, um für die geo­logischen Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) bzw. hochaktive Abfälle (HAA) die Auswahl der Stand­orte für die Vorbereitung der Rahmen­bewilli­gungs­gesuche gemäss Konzept Sachplan geo­logische Tiefenlager (BFE 2008) zu treffen und ent­sprechende Rahmenbewilli­gungs­ge­suche einzureichen. Der vorliegende Bericht doku­men­tiert das Entsorgungsprogramm der Ent­sor­gungspflichtigen, wie es gesetzlich ver­langt wird (Kern­ener­giegesetz Art. 32, KEG 2003 und Kern­energie­verordnung Art. 52, KEV 2004). Wie das erste Entsorgungsprogramm (Entsor­gungs­programm 2008, EP08, Nagra 2008a) wurde das Ent­sor­gungs­programm 2016 (EP16) von der Nagra im Auftrag der Ent­sor­gungspflichtigen erstellt. Der aktualisierte Bericht ist so aufgebaut, dass alle gemäss KEV Art. 52 Abs. 1 gefor­der­ten Angaben im Entsorgungs­pro­gramm behandelt werden. Von seiner Struktur her ent­spricht das EP16 dem EP08, geht aber zusätz­lich auf die vom Bundesrat 2013 im Hinblick auf das vor­lie­gende Ent­sor­gungs­pro­gramm 2016 ver­fügten Auflagen ein und hält den Fortschritt sowie die wesent­lichen Unter­schiede zwischen dem EP16 und seiner Vorgängerversion (Nagra 2008a) fest.