
Technischer Bericht NTB 16-01
Entsorgungsprogramm 2016 der Entsorgungspflichtigen
Viele wichtige Schritte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz sind heute realisiert, und für die damit verbundenen Aktivitäten besteht mittlerweile eine grosse Erfahrung. Dies betrifft die Behandlung und Verpackung der radioaktiven Abfälle, ihre Charakterisierung und Inventarisierung sowie die Zwischenlagerung und die dazugehörigen Transporte. Im Hinblick auf die Realisierung der geologischen Tiefenlager wurde ein guter technisch-wissenschaftlicher Stand erreicht; der Nachweis der Entsorgung aller in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle in langfristig sicheren geologischen Tiefenlagern in der Schweiz wurde erbracht und vom Bundesrat anerkannt.
Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden und die organisatorischen Vorkehrungen wurden getroffen, um die in den nächsten Jahren anstehende Standortwahl umzusetzen. Dazu gehört das vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzept Sachplan geologische Tiefenlager (SGT), welches das laufende Standortwahlverfahren im Detail regelt. Mit der Bestätigung der durch die Nagra in Etappe 1 des Sachplanverfahrens vorgeschlagenen Standortgebiete durch den Bundesrat im November 2011 wurde die erste Etappe erfolgreich abgeschlossen. In Etappe 2 des Sachplanverfahrens wurden in den Standortgebieten, gestützt auf die Zusammenarbeit mit den Standortregionen, mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage bezeichnet sowie ergänzende geologische und sicherheitstechnische Untersuchungen durchgeführt. Im Januar 2015 wurden die Vorschläge der Nagra für die in Etappe 3 zu untersuchenden Standortgebiete vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlicht; der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2018 darüber befinden. Etappe 3 des Sachplanverfahrens umfasst vertiefte erdwissenschaftliche Untersuchungen in den verbleibenden geologischen Standortgebieten. Diese stellen eine Grundlage dar, um für die geologischen Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) bzw. hochaktive Abfälle (HAA) die Auswahl der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche gemäss Konzept Sachplan geologische Tiefenlager (BFE 2008) zu treffen und entsprechende Rahmenbewilligungsgesuche einzureichen. Der vorliegende Bericht dokumentiert das Entsorgungsprogramm der Entsorgungspflichtigen, wie es gesetzlich verlangt wird (Kernenergiegesetz Art. 32, KEG 2003 und Kernenergieverordnung Art. 52, KEV 2004). Wie das erste Entsorgungsprogramm (Entsorgungsprogramm 2008, EP08, Nagra 2008a) wurde das Entsorgungsprogramm 2016 (EP16) von der Nagra im Auftrag der Entsorgungspflichtigen erstellt. Der aktualisierte Bericht ist so aufgebaut, dass alle gemäss KEV Art. 52 Abs. 1 geforderten Angaben im Entsorgungsprogramm behandelt werden. Von seiner Struktur her entspricht das EP16 dem EP08, geht aber zusätzlich auf die vom Bundesrat 2013 im Hinblick auf das vorliegende Entsorgungsprogramm 2016 verfügten Auflagen ein und hält den Fortschritt sowie die wesentlichen Unterschiede zwischen dem EP16 und seiner Vorgängerversion (Nagra 2008a) fest.