Technischer Bericht NTB 13-01
Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers – Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager
Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie für eine Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt werden kann. Der Bericht richtet sich primär an die Bundesbehörden, dient aber auch zur Information der Standortkantone und der Standortregionen. Für die Öffentlichkeit steht zusätzlich eine leichter verständliche Broschüre der Nagra zur Verfügung.
Der Bericht wurde entsprechend einem Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt und soll es den zuständigen Bundesbehörden ermöglichen, die Sicherheit und den Schutz des Grundwassers beim Bau und Betrieb einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager sowie ihre Bewilligungsfähigkeit grundsätzlich zu beurteilen. Die Angaben basieren auf modellhaften Vorstudien. Ziel des Berichts ist es, die grundsätzlichen Merkmale einer Oberflächenanlage (Auslegung, Tätigkeiten) unter Berücksichtigung der einzulagernden Abfälle und der möglichen Standortbedingungen darzustellen – der Bericht ist kein formeller Sicherheitsbericht für eine Anlage an einem konkreten Standort im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens nach Kernenergiegesetzgebung.
Basierend auf den verschiedenen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Anforderungen werden:
- die nukleare Sicherheit und der Strahlenschutz während des Betrieb,
- die Sicherheit bezüglich konventioneller Störfälle während des Betriebs und
- der Schutz des Grundwassers in der Bau- und Betriebsphase
für die Oberflächenanlage qualitativ analysiert.
Die Analyse zeigt, welche grundsätzlichen Anforderungen an die Auslegung der Oberflächenanlage, an die Betriebsabläufe und an die für die Einlagerung vorgesehenen Abfälle umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit und den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Weiter wird der Einfluss standortspezifischer Merkmale und Faktoren auf die Sicherheit der Oberflächenanlage und auf eine mögliche Gefährdung des Grundwassers aufgezeigt.
Zusammenfassend kommt der Bericht zum Schluss, dass der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage bei geeigneter Standortwahl sowie geeigneter Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewährleistet werden kann, und dass eine Oberflächenanlage auch im Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Die Oberflächenanlage wird somit aus Sicht der Sicherheit und des Schutzes des Grundwassers als bewilligungsfähig eingeschätzt.