Technischer Bericht NTB 13-01

Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers – Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager

Der vorliegende Bericht zeigt auf, wie für eine Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefen­lager der Schutz von Mensch und Umwelt sicher­ge­stellt werden kann. Der Bericht richtet sich primär an die Bundesbehörden, dient aber auch zur Information der Standortkantone und der Stand­ort­regionen. Für die Öffentlichkeit steht zusätzlich eine leichter verständliche Broschüre der Nagra zur Verfügung.
 

Der Bericht wurde entsprechend einem Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) erstellt und soll es den zuständigen Bundesbehörden ermöglichen, die Sicherheit und den Schutz des Grundwassers beim Bau und Betrieb einer Oberflächenanlage für ein geo­lo­gisches Tiefenlager sowie ihre Bewilligungsfähigkeit grundsätzlich zu beurteilen. Die Angaben basieren auf modell­haften Vorstudien. Ziel des Berichts ist es, die grundsätzlichen Merkmale einer Ober­flächen­an­lage (Auslegung, Tätig­keiten) unter Berück­sichtigung der einzulagernden Abfälle und der möglichen Standort­bedingungen darzu­stellen – der Bericht ist kein formeller Sicher­heits­bericht für eine Anlage an einem konkreten Standort im Rahmen eines Bewilli­gungs­ver­fahrens nach Kernenergie­gesetz­gebung.
 

Basierend auf den verschiedenen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Anforderungen werden:

  • die nukleare Sicherheit und der Strahlenschutz während des Betrieb,
  • die Sicherheit bezüglich konventioneller Störfälle während des Betriebs und
  • der Schutz des Grundwassers in der Bau- und Betriebsphase

für die Oberflächenanlage qualitativ analysiert.
 

Die Analyse zeigt, welche grund­sätzlichen Anforderungen an die Auslegung der Ober­flächen­anlage, an die Betriebs­abläufe und an die für die Einlagerung vorgesehenen Abfälle umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit und den Schutz des Grund­wassers zu gewähr­leisten. Weiter wird der Einfluss standortspezifischer Merkmale und Faktoren auf die Sicherheit der Ober­flächenanlage und auf eine mögliche Gefähr­dung des Grund­wassers aufgezeigt.
 

Zusammenfassend kommt der Bericht zum Schluss, dass der sichere Bau und Betrieb der Ober­flächenanlage bei geeig­neter Standortwahl sowie geeigneter Auslegung der Anlage und der Betriebs­abläufe gewährleistet werden kann, und dass eine Oberflächenanlage auch im Gewässer­schutz­bereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Die Ober­flächenanlage wird somit aus Sicht der Sicherheit und des Schutzes des Grundwassers als bewilligungsfähig eingeschätzt.