Technischer Bericht NTB 11-01

Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung

  1. Die Standorte der geologischen Tiefenlager, die zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle Schweizer Herkunft notwendig sind, werden gemäss den Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung in einem Sachplanverfahren mit drei Etappen bestimmt. Die Standorte der Tiefenlager werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager, SGT) mit Erteilung einer Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) festgelegt.

    Etappe 1 wurde am 30. November 2011 abgeschlossen mit dem Bundesratsentscheid zur Aufnahme der sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager zur weiteren Evaluation in Etappe 2. In seinem Entscheid hat der Bundesrat gleichzeitig die Planungsperimeter bezeichnet, innerhalb derer die Oberflächenanlage und die allfälligen Schachtstandorte der Tiefenlager realisiert werden sollen.

    In Etappe 2 des SGT sollen sowohl für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA-Lager) als auch das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) je mindestens zwei geologische Standortgebiete zur vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchung in Etappe 3 des SGT aus-gewählt und dazugehörig jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und ein Korridor für deren Erschliessung bezeichnet werden.

    Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 des SGT dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der Gremien der regionalen Partizipation in den Standortregionen Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung einzureichen. Der vorliegende Bericht und sein Beilagenband dokumentieren diese Vorschläge. In Etappe 2 des SGT werden unter Leitung des BFE mit einer sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) ebenfalls die Auswirkungen eines Lagerprojekts auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft untersucht. Die vorliegenden Berichte enthalten auch die Informationen, welche die Nagra für den standortunabhängigen Teil der SÖW liefern muss.

    Zur Diskussion der Vorschläge der Nagra (vgl. Beilagenband) sind Kenntnisse der Funktionsweise und der Eckdaten der Anlagen der Tiefenlager nützlich. Der vorliegende regionenunabhängige generelle Bericht gibt dazu eine Übersicht über die Anlagen und ihre Funktionen für das SMA- und das HAA-Lager, über den Betriebsablauf sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen. Der Bericht

  2. fasst den gesetzlichen Rahmen und das Entsorgungsprogramm zusammen, welches die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen umfasst, und rekapituliert das Ergebnis der Etappe 1 des SGT,
  3. beschreibt – zum generellen Verständnis der Oberflächenanlage und deren Erschliessung – standortunabhängig die Funktion der geologischen Tiefenlager und die Elemente der Gesamtanlagen,
  4. beschreibt die Oberflächeninfrastruktur, insbesondere die verschiedenen Anlagenteile der Oberflächenanlage für das SMA-, für das HAA-Lager sowie für das Kombilager, bei dem die untertägigen räumlich getrennten Anlagen für HAA und SMA von einer gemeinsamen Oberflächenanlage erschlossen werden,
  5. bezeichnet die generellen Möglichkeiten zur Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse),
  6. liefert generelle Angaben zur Diskussion der möglichen Auswirkungen der Tiefenlager an der Oberfläche während Bau und Betrieb im Bereich der Standortareale,
  7. führt die Kriterien und Indikatoren auf, welche die Nagra zur Erarbeitung der Vorschläge für die Platzierung der Standortareale der Oberflächenanlage in den Planungsperimetern verwendet hat und
  8. führt die Informationen auf, welche die Nagra für den allgemeinen Teil der SÖW liefern muss (Wirtschaft). Soweit Informationen für die einzelnen Standortregionen unterschiedlich sind, werden die Angaben im Beilagenband aufgeführt (Ausbruchmengen).
  9. Der Beilagenband enthält die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage in den sechs möglichen Planungsperimetern und ihre Erschliessung. Nach einer Gesamtübersicht und einer Übersicht über die Standortregionen werden die einzelnen Vorschläge der Nagra für die Platzierung von Standortarealen in Faktenblättern dargestellt.

    Die Faktenblätter der Standortareale enthalten sowohl Darstellungen der geografischen Situation als auch eine Kurzbeschreibung der Standortareale anhand einer einheitlichen Kriterien- und Indikatorenliste. Mit diesen Kriterien und Indikatoren, die auch für die Auswahl und Charakterisierung der Standortareale verwendet wurden, werden die folgenden übergeordneten Ziele verfolgt:

  10. Sicherheit und technische Machbarkeit,
  11. Raum- und Umweltverträglichkeit und
  12. lokale Eingliederung in der Region.
  13. Die Vorschläge für Standortareale sollen in erster Linie den Standortregionen als eine Grundlage für die Diskussion im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Nagra dienen. Wichtig ist, dass die Standortregionen die vorhandene Flexibilität zur Wahrung ihrer Interessen nutzen. Sie können dabei im Rahmen der Zusammenarbeit auch eigene Vorschläge einbringen.