Technical Report NTB 16-02

The Nagra Research, Development and Demonstration (RD&D) Plan for the Disposal of Radioactive Waste in Switzerland

Die Nagra hat den Auftrag, sichere geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie sowie aus Medizin, Industrie und Forschung in der Schweiz zeit­ge­recht und zu ver­tretbaren Kosten zu realisieren. Die dazu erforderlichen Rahmenbewilli­gungs­gesuche werden im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) erarbeitet und ein­ge­reicht werden. Gemäss Art. 31 Abs. 1 des Kernenergiegesetzes (KEG 2003) sind die Betreiber von Kern­anlagen verpflichtet, die aus ihrer Anlage stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Zur Entsorgungspflicht gehören auch die notwendigen Vorbe­rei­tungs­arbeiten wie Forschung und erdwissenschaftliche Untersuchungen. Die Forschungs­aktivitäten sind in Art. 36 der Kernenergieverordnung (KEV 2004) festgelegt. Gemäss Art. 36 Abs. 2 muss der Bewilligungsinhaber die Entwicklung der Technik, einschliess­lich Organisa­tion und Personal, verfolgen und prüfen, inwieweit daraus Erkenntnisse für die Sicherheit und die Sicherung der eigenen Anlage (im Fall der Nagra die geologischen Tiefen­lager) abgeleitet werden können. In einem Beschluss vom August 2013 hat der Bundesrat ver­fügt, dass die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm ein Forschungs­pro­gramm (RD&D-Plan) einreichen muss. Das vorliegende Forschungsprogramm steht im Ein­klang mit dem Beschluss des Bundesrats sowie mit dem gesetzlichen Rahmen in der Schweiz.

Es sind zwei Lager vorgesehen, eines für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) und eines für die abgebrannten Brennelemente, die verglasten hochaktiven Abfälle und die lang­lebi­gen mittelaktiven Abfälle (BE/HAA/LMA). Die Lagerrealisierung erfolgt in einem schritt­weisen Prozess, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, was eine umfassende Planung der wissen­schaftlichen und technischen Arbeiten erforderlich macht. Diese Planung ist im vor­liegenden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrations-Plan («Research, Development & Demonstration», engl. Abkürzung RD&D) dokumentiert. Das Hauptziel des RD&D-Plans liegt in der Festlegung des Zwecks, des Umfangs, der Art und der zeitlichen Abfolge der ver­schie­denen zukünftigen RD&D-Aktivitäten, basierend auf den entsprechenden Anforderungen und Planungs­annahmen für die Lagerrealisierung. Der Schwerpunkt liegt auf den Aktivitäten der nächsten zehn Jahre; RD&D-Aktivitäten über diesen Zeitraum hinaus werden allgemeiner behan­delt.