Technical Report NTB 16-02
The Nagra Research, Development and Demonstration (RD&D) Plan for the Disposal of Radioactive Waste in Switzerland
Die Nagra hat den Auftrag, sichere geologische Tiefenlager für alle radioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie sowie aus Medizin, Industrie und Forschung in der Schweiz zeitgerecht und zu vertretbaren Kosten zu realisieren. Die dazu erforderlichen Rahmenbewilligungsgesuche werden im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) erarbeitet und eingereicht werden. Gemäss Art. 31 Abs. 1 des Kernenergiegesetzes (KEG 2003) sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, die aus ihrer Anlage stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Zur Entsorgungspflicht gehören auch die notwendigen Vorbereitungsarbeiten wie Forschung und erdwissenschaftliche Untersuchungen. Die Forschungsaktivitäten sind in Art. 36 der Kernenergieverordnung (KEV 2004) festgelegt. Gemäss Art. 36 Abs. 2 muss der Bewilligungsinhaber die Entwicklung der Technik, einschliesslich Organisation und Personal, verfolgen und prüfen, inwieweit daraus Erkenntnisse für die Sicherheit und die Sicherung der eigenen Anlage (im Fall der Nagra die geologischen Tiefenlager) abgeleitet werden können. In einem Beschluss vom August 2013 hat der Bundesrat verfügt, dass die Nagra zukünftig zusammen mit dem Entsorgungsprogramm ein Forschungsprogramm (RD&D-Plan) einreichen muss. Das vorliegende Forschungsprogramm steht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesrats sowie mit dem gesetzlichen Rahmen in der Schweiz.
Es sind zwei Lager vorgesehen, eines für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) und eines für die abgebrannten Brennelemente, die verglasten hochaktiven Abfälle und die langlebigen mittelaktiven Abfälle (BE/HAA/LMA). Die Lagerrealisierung erfolgt in einem schrittweisen Prozess, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, was eine umfassende Planung der wissenschaftlichen und technischen Arbeiten erforderlich macht. Diese Planung ist im vorliegenden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrations-Plan («Research, Development & Demonstration», engl. Abkürzung RD&D) dokumentiert. Das Hauptziel des RD&D-Plans liegt in der Festlegung des Zwecks, des Umfangs, der Art und der zeitlichen Abfolge der verschiedenen zukünftigen RD&D-Aktivitäten, basierend auf den entsprechenden Anforderungen und Planungsannahmen für die Lagerrealisierung. Der Schwerpunkt liegt auf den Aktivitäten der nächsten zehn Jahre; RD&D-Aktivitäten über diesen Zeitraum hinaus werden allgemeiner behandelt.