Arbeitsbericht NAB 21-13
Rückholungskonzept für ein geologisches Tiefenlager
Zusammenfassung
Das geologische Tiefenlager soll den langfristigen Einschluss radioaktiver Abfälle sicherstellen. Es ist so auszulegen, dass es sicher gebaut, betrieben und verschlossen werden kann. Das Tiefenlagerkonzept sieht zusätzlich vor, die Rückholung von Abfällen zu ermöglichen, falls unerwartete Entwicklungen dazu führen, dass der Sicherheitsnachweis nicht mehr erbracht werden kann. Als letzte Instanz ordnet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) in diesem Fall die Rückholung an.
Das Kernenergiegesetz (KEG) schreibt vor, dass für geologische Tiefenlager eine Betriebsbewilligung nur dann erteilt werden kann, wenn die Rückholung der radioaktiven Abfälle bis zu einem allfälligen Verschluss ohne grossen Aufwand möglich ist. Die Kernenergieverordnung (KEV) hält zudem fest, dass vor der Inbetriebnahme die konkrete Umsetzung vor Ort zu demonstrieren ist.
Mit dem Rahmenbewilligungsgesuch ist gemäss Vorgaben des ENSI das vorliegende Konzept zur Rückholung der radioaktiven Abfälle einzureichen. Das Konzept zeigt auf, wie die gemäss heutigem Lagerkonzept in verfüllten Lagerkammern eingelagerten Abfälle zurückgeholt werden können.
Die geordnete Einlagerung der radioaktiven Abfälle erfolgt in Endlagerbehältern in ein dafür gebautes Tiefenlager, so dass Ort, Lage und Zustand auch zukünftig zuverlässig bekannt sind. Die Auslegung der Behälter und die sorgsamen Handhabungsvorgänge während der Einlagerung stellen sicher, dass die Integrität der Behälter für den zu betrachtenden Rückholungszeitraum und darüber hinaus erhalten bleibt. Die fortlaufende Verfüllung und Versiegelung der Lagerkammern mit der Einlagerung der Abfälle wird dabei so vorgenommen, dass die Abfälle schnell in einer passiven Sicherheit eingeschlossen sind.
Nach Abschluss der Einlagerung werden das geologische Tiefenlager weiter – nach heutiger Planung 50 Jahre lang - beobachtet und Daten als Entscheidungsgrundlage für den Verschluss des Gesamtlagers erfasst. Mit der geordneten Einlagerung und dem Verschluss in Etappen werden die Anforderungen erfüllt, dass die Langzeitsicherheit gewährleistet und eine Rückholung ohne grossen Aufwand möglich (KEV) ist. Der Verschluss des Gesamtlagers wird nur durch den Bundesrat angeordnet, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet (KEG) ist. Auch danach ist die Rückholung möglich, allerdings mit höherem Aufwand.
Für die Entwicklung des Konzepts wurde der Rückholungszeitpunkt unmittelbar vor Verschluss des Gesamtlagers gewählt. Dies ist der Zeitpunkt der anspruchsvollsten Bedingungen für eine Rückholung im Nachweiszeitraum und somit eine abdeckende Planung für alle früheren Zeitpunkte.
Bis zum Verschluss des Tiefenlagers kann für die Rückholung die bestehende Infrastruktur – insbesondere der Zugang von der Oberfläche – genutzt werden. Die Rückholung bedeutet grundsätzlich die Umkehr der Einlagerung. Die Umsetzung kann deshalb auf die Erfahrungen und die bewährte Technik aus der Einlagerung zurückgreifen. Dem aktuellen Rückholungskonzept wurde ausschliesslich heute zur Verfügung stehende Technik zugrunde gelegt. Das Konzept zeigt auf, mit welchen Geräten und welchem Vorgehen die Rückholung im heutigen Lagerkonzept umgesetzt würde und welche technischen Herausforderungen zu berücksichtigen sind. Es wird zukünftig stufengerecht weiterentwickelt und dabei den Fortschritt von Wissenschaft und Technik adäquat berücksichtigen.