Arbeitsbericht NAB 13-31

Geologisches Baugrundmodell für das geologische Standortgebiet Jura Ost als Proxi für den Faziesraum West

Beim Einengungsverfahren in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) wird unter anderem für die verschiedenen Standortgebiete die bautechnische Machbarkeit der Zugangsbauwerke nach Untertag für das HAA- und das SMA-Tiefenlager bewertet. Dazu werden Baugrundmodelle benötigt, aus welchen geotechnische Gefährdungsbilder abgeleitet werden können. Es handelt sich um Baugrundmodelle auf Stufe "Vorstudie" im Rahmen der Projektentwicklung, die sich formal an die Empfehlungen der SIA 199 "Erfassen des Gebirges im Untertagbau" (SIA 1998) anlehnen.

Gegenstand des vorliegenden Berichts ist eine katalogartige, formationsspezifische, geotech-nische und hydrogeologische Charakterisierung der Gesteinsschichten, die mit den Zugangsbauwerken (Rampe, Schächte) in den geologischen Standortgebieten westlich des unteren Aaretals (Jura Ost, Jura-Südfuss) durchfahren werden. Behandelt werden die Gesteins- und Gebirgseigenschaften der Festgesteine von der Oberfläche bis zum Opalinuston. Die Darstellung der Baugrundmodelle ist richtungsunabhängig und es werden die verschiedenen Tiefenbereiche diskutiert. Da in dieser Projektphase noch kein Datensatz von Feld- und Laboruntersuchungen vorliegt, der speziell für die Projektierung dieser Zugangsbauwerke erhoben worden wäre, stammen sämtliche Daten aus vorhandenen geologischen Unterlagen bzw. sind als Schätz- und Erfahrungswerte zu betrachten. Im Rahmen der weiteren Projektentwicklung wird dieser Datensatz aufgrund spezifischer Feld- und Laboruntersuchungen überarbeitet und ergänzt.

Die Baugrundmodelle dienen als Grundlage für standortspezifische geologische Längsschnitte entlang der Zugangsbauwerke von der Oberflächenanlage bis zum Haupterschliessungspunkt des Lagers untertage, welche mit geotechnischen Datenbändern unterlegt werden. Dabei wird auch die jeweilige Tiefenlage der Zugangsbauwerke berücksichtigt (z. B. Wasserdrücke). Diese Längsschnitte sind nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts.