
Das Tiefenlager ist ein generationenübergreifendes Grossprojekt. Die Bewilligung erfolgt schrittweise: Vor der Baubewilligung benötigt die Nagra zuerst die sogenannte Rahmenbewilligung. Sie legt – wie es der Name schon sagt – den groben Rahmen für das Tiefenlager fest. Geben Bundesrat und Parlament grünes Licht, ist das ein politischer Grundsatzentscheid: Die Schweiz realisiert das Tiefenlager in der Region Nördlich Lägern.
Mit der Rahmenbewilligung werden die ersten Eckpfeiler gesetzt: Unter anderem werden das Areal für die Oberflächenanlage sowie die ungefähre Grösse der wichtigsten Bauten definiert.
Oberflächenanlage im Haberstal
Die Oberflächenanlage des Tiefenlagers soll im Bereich Haberstal in der Gemeinde Stadel gebaut werden. Beim Flächenbedarf der Oberflächenanlage gilt es zwei Teilbereiche zu unterschieden: Den Anlagenperimeter (rot umrandet) und den Eingliederungssaum (grün). Beides zusammen bildet den Projektperimeter.
Innerhalb des rund 13 Hektaren grossen Anlagenperimeters werden die Gebäude des Tiefenlagers gebaut. Der Perimeter gibt den maximalen Rahmen vor. Wie genau die Gebäude angeordnet und wie gross die Gebäude exakt sein werden, wird später mit der Baubewilligung festgelegt. Ebenfalls Teil des Perimeters sind Installationsflächen. Sie werden für den Betrieb der Baustelle benötigt.

So gross werden die wichtigsten Gebäude
Die Oberflächenanlage umfasst alle Gebäude an der Oberfläche. Zu den wichtigsten Gebäuden gehören die Zugangsbauwerke zum Tiefenlager sowie die Bereitstellungshalle, in welcher die verpackten Abfälle vor dem Transport ins Lager bereitgestellt werden. Dazu kommen weitere Gebäude, die während des Baus und Betriebs des Lagers oder für die Logistik benötigt werden.
Mit der Rahmenbewilligung werden für die wichtigsten Gebäude die maximalen Dimensionen festgelegt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die maximalen Längen, Breiten und Höhen nicht überall benötigt werden. Innerhalb dieses maximalen Rahmens können die Gebäude optimal ausgestaltet werden.

Dimensionen der wichtigsten Gebäude
Gebäude | Funktion | Länge [m] | Breite [m] | Höhe [m] über Terrain | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bereitstellungshalle | Bereitstellen verpackter Abfälle vor dem Transport ins Lager | 40 – 80 | 30 – 50 | 15 – 25 | ||||
Schachtkopfanlagen bzw. Rampenportal | Bau und Betrieb des Tiefenlagers inkl. Einlagerung der Abfälle | 60 – 120 | 40 – 90 | 30 – 45 | ||||
Schachtkopfanlage | Lüftung des geologischen Tiefenlagers | 30 – 50 | 20 – 40 | 10 – 20 (45 falls Kamin) |
Der Eingliederungssaum
Der Eingliederungssaum bildet einen rund 50 Meter breiten Streifen um den Anlagenperimeter. Im Saum werden keine Gebäude gebaut. Der Saum liegt etwa zur Hälfte im Wald, und dient dort der Sicherheit. Die Waldfläche bleibt bestehen, muss aber als sogenannte Niederhaltungszone bewirtschaftet werden – wie beispielsweise im Bereich von Stromleitungen. So wird verhindert, dass umfallende Bäume oder ein Waldbrand die Sicherheit der Anlage beinträchtigen.
Die zweite Hälfte des Saums auf freier Fläche sichert dem Projekt die nötige Flexibilität: Im weiteren Projektverlauf besteht dadurch die Möglichkeit, die Anlage in die Landschaft einzugliedern, beispielsweise mit einem begrünten Erdwall als Sichtschutz. Die Region hat eine gute Eingliederung als wichtiges Anliegen eingebracht. Ob und welche Massnahmen umgesetzt werden, ist noch offen. Gemeinsam mit den betroffenen Anspruchsgruppen wird dies in den nächsten Jahren geklärt.

Die Verpackungsanlage
Die Verpackungsanlage wird beim Zwischenlager in der Gemeinde Würenlingen geplant. In dieser Anlage werden die hochaktiven Abfälle von den grossen Transport- und Lagerbehältern in die kleineren Endlagerbehälter umverpackt und für den Transport zum Tiefenlager vorbereitet. Für das Gebäude wird eine Fläche von 50 bis 70 mal 90 bis 110 Meter und eine Höhe von 30 bis 50 Meter vorgesehen. Auch diese Dimensionen sind als Bandbreiten zu verstehen. So kann die Verpackungsanlage weiter optimiert werden und vom technologischen Fortschritt profitieren.

Es gibt einen Anlagenperimeter, einen Eingliederungssaum und eine Installationsfläche für den Betrieb der Baustelle. Der Perimeter umfasst gut 2 Hektaren. Wie bei der Oberflächenanlage werden die genaue Platzierung und Grösse der Bauten erst mit der Baubewilligung festgelegt. Der Eingliederungssaum ist knapp 1 Hektare gross und befindet sich vollständig im Wald. Auch hier wird es eine Niederhaltungszone geben, damit umfallende Bäume oder ein allfälliger Waldbrand die Sicherheit der Anlage nicht beeinträchtigen.

Die Nagra reicht am 19. November zwei Rahmenbewilligungsgesuche bei den Bundesbehörden ein. Eines für das Tiefenlager und eines für die Verpackungsanlage. Die Gesuche werden von den Bundesbehörden eingehend geprüft. Schlussendlich legt der Bund beim Erteilen der Rahmenbewilligung die Flächen fest und hat somit das letzte Wort.
Ähnliche Beiträge
Könnte ein Bergsturz wie in Blatten das Tiefenlager gefährden?
Der Bergsturz von Blatten ist eine grosse Tragödie, die einmal mehr zeigt: die Kräfte der Natur sind gewaltig. Nagra-Chefgeologe Tim Vietor sagt, wie wir uns diese Naturkräfte beim Tiefenlager zunutze machen können.
Am Gotthard steht die Tunnelbohrmaschine still – kann das auch beim Tiefenlager passieren?
Die Tunnelbohrmaschine am Gotthard-Südportal steht still. Der Grund: Probleme mit dem Gestein. Kann das auch beim Tiefenlager passieren? Unser Tunnelbauingenieur Thorsten Steils hat die Antworten.