«Wir sind gut für die dritte Etappe vorbereitet»


Heute wurde in Bern über den Entscheid des Bundesrats zur zweiten Etappe des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager informiert. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Nagra in der dritten Etappe die drei potenziellen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost abschliessend untersuchen soll.

«Wir begrüssen den Entscheid und sind gut für die dritte Etappe vorbereitet», sagt Thomas Ernst, der Vorsitzende der Nagra-Geschäftsleitung: «Wir beginnen bereits im Januar mit Tiefbohrungen, mit denen wir das Gesamtbild des geologischen Untergrunds in den drei Standgebieten vervollständigen wollen», so Ernst. Im Fokus stehen bei diesen Bohrungen unter anderem die Mächtigkeit, Durchlässigkeit und Zusammensetzung des Wirtgesteins Opalinuston, in dem das Tiefenlager dereinst gebaut werden soll.

Im Hinblick auf die dritte Etappe hat die Nagra bereits sogenannte 3D-seismische Messungen durchgeführt. Sie zeigen, wie der Untergrund der drei Gebiete geschichtet ist – man kann die Messungen mit Ultraschallbildern vergleichen. Zudem führt die Nagra seit März dieses Jahres sogenannte Quartärbohrungen durch. Im Gegensatz zu den Tiefbohrungen, die ein bis zwei Kilometer tief reichen, wird bei den Quartärbohrungen nur ein paar Dutzend bis wenige hundert Meter in die Tiefe gebohrt. Die Quartärbohrungen helfen, besser zu verstehen, wie die Gletscher in der Vergangenheit unsere Landschaft geprägt haben und auch in Zukunft verändern werden. Damit lässt sich abschätzen, wie tief ein Lager angeordnet werden muss, um gut vor Gletschererosion geschützt zu sein.

«Basierend auf dem Gesamtbild des Untergrunds und der Sicherheit, können wir in rund drei bis vier Jahren sagen, an welchen Standorten aus unserer Sicht die Tiefenlager gebaut werden können», sagt Ernst. Danach wird die Nagra das Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten und voraussichtlich 2024 einreichen.

Sachplanverfahren geologisches Tiefenlager

Bei bedeutenden Infrastrukturprojekten, wie sie geologische Tiefenlager darstellen, müssen die Interessen der verschiedenen Betroffenen miteinbezogen werden. In der Schweiz erfolgt die Standortauswahl mit dem Sachplan geologische Tiefenlagerung. Gestartet wurde das dreistufige Verfahren im Jahr 2008. Die Federführung liegt beim Bundesamt für Energie. Ausgehend von der ganzen Schweiz, hat die Nagra in der ersten Etappe sechs potentielle Standortgebiete identifiziert. In der zweiten Etappe, die nun abgeschlossen ist, wurde auf drei Gebiete reduziert. In der dritten und letzten Etappe werden aus den drei verbliebenen Standortgebieten nun die besten Standorte bestimmt – entweder für je ein separates Lager für schwach- und mittelaktive respektive hochaktive Abfälle, oder aber für ein Kombilager. Die Nagra wird ein entsprechendes Rahmenbewilligungsgesuch stellen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung müssen zuerst der Bundesrat und danach die Bundesversammlung über die Erteilung der Rahmenbewilligung entscheiden. Der Entscheid, mit dem um das Jahr 2030 gerechnet wird, unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle soll 2050, das Lager für hochaktive Abfälle soll 2060 in Betrieb gehen.