Realisierung eines Tiefenlagers im Opalinuston in grosser Tiefe ist sehr anspruchsvoll


Im Rahmen der Standortwahl für geologische Tiefenlager hat die Nagra die Zusatzdokumentation eingereicht, die das ENSI im September 2015 verlangt und im November genauer spezifiziert hat.

«Unsere Beurteilung zeigt, dass die Realisierung eines geologischen Tiefenlagers im Opalinuston in grosser Tiefe sehr anspruchsvoll ist», sagt Piet Zuidema, Mitglied der Geschäftsleitung der Nagra. Die eingereichten Unterlagen werden vom ENSI in die laufende Überprüfung des sicherheitstechnischen Vergleichs der sechs möglichen Standortgebiete einbezogen. Im Frühjahr 2017 wird das abschliessende Gutachten des ENSI zu Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager (SGT) erwartet.

Die vom ENSI (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat) verlangte Zusatzdokumentation ist vor allem im Hinblick auf Nördlich Lägern relevant. Die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) hat im Januar 2015 vorgeschlagen, die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 SGT vertieft zu untersuchen und die Gebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura-Südfuss und Wellenberg zurückzustellen. Gemäss ENSI sollte die Nagra belegen, ob eine grosse Tiefenlage sicherheitstechnische Nachteile nach sich zieht und ob eine Anpassung des Lagerkonzepts Vorteile bezüglich grösserer Tiefenlage bringen würde. Dazu hat die Nagra verschiedene Projektkonzepte für Lagerkammern und Versiegelungsstrecken in unterschiedlichen Tiefen betrachtet. Varianten möglicher Lager- und Barrierenkonzepte wurden beschrieben und sicherheitstechnisch unter dem Aspekt Tiefenlagen verglichen.

Aus Sicht der Nagra konnte die im Januar 2015 eingereichte Bewertung bestätigt werden: Ein Tiefenlager für hochaktive Abfälle sollte im Opalinuston, wenn es nicht nötig ist, nicht tiefer als 700 Meter und ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle nicht tiefer als 600 Meter gebaut werden. Auch das bisher verwendete Lagerkonzept hat sich gegenüber anderen Konzepten durchgesetzt. «Es ist sicherheitstechnisch wichtig, dass wir bautechnisch einfach beherrschbaren Verhältnissen den Vorzug geben», sagt Zuidema. Dadurch können extreme Anforderungen bei der Erstellung, beim Betrieb und bei einer eventuellen Rückholung vermieden werden und die geologische Barriere wird nicht unnötig beeinträchtigt. Aus Sicht der Nagra stellt eine grössere Tiefenlage als 600 Meter für schwach- und mittelaktive Abfälle und 700 Meter für hochaktive Abfälle einen sicherheitstechnischen Nachteil dar.

Ob das ENSI in seiner Gesamtbeurteilung diese Einschätzung teilen wird, ist heute nicht absehbar. Darum wird die Nagra, um weitere zeitliche Verzögerungen im Standortwahlverfahren zu vermeiden, ab Herbst 2016 auch im Gebiet Nördlich Lägern 3D-seismische Messungen durchführen und Gesuche für Sondierbohrungen ausarbeiten.

Bild: © Comet Photoshopping, Dieter Enz


Gemäss Schweizer Kernenergiegesetz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle für eine sichere Entsorgung verantwortlich. 1972 haben die Kernkraftwerk-Betreiber und der Bund dafür die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wettingen (AG). Die Nagra ist das technische Kompetenzzentrum der Schweiz für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenlagern.

110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für diese wichtige Aufgabe ein – aus Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt. Umfassende Forschungsprogramme in zwei Schweizer Fels-labors und eine intensive internationale Zusammenarbeit sichern die Kompetenz.