Oberflächenanlagen für ein Tiefenlager gefährden das Grundwasser nicht


Ein Umweltrechtler schreibt in einem Memo, eine Oberflächenanlage über Grundwasser sei «nicht ratsam». Die Nagra teilt diese Einschätzung nicht. Die Differenzen gilt es nun gemeinsam zu diskutieren.

Ein Umweltrechtler schreibt in einem Memo, eine Oberflächenanlage über Grundwasser sei «nicht ratsam». Die Nagra teilt diese Einschätzung nicht. Die Differenzen gilt es nun gemeinsam zu diskutieren.
Sind die Oberflächenanlagen (OFA), die es für ein Tiefenlager braucht, eine Gefahr für das Grundwasser? Diese Frage wird aktuell intensiv diskutiert. Einig sind sich alle Involvierten, von den Behörden über die Nagra und den Kantonen bis zur breiten Bevölkerung, beim wichtigsten Punkt: das Grundwasser und insbesondere das Trinkwasser darf nicht gefährdet werden.

Die Nagra ist wie die zuständigen Bundesbehörden überzeugt, dass eine OFA über Grundwasser sicher gebaut und betrieben werden kann. Die streng geschützten Grundwasserschutzzonen (dort stehen Trinkwassergewinnungsanlagen) und Grundwasserschutzareale (Schutzzonen für künftige Nutzung) werden konsequent gemieden. Im sogenannten Gewässerschutzbereich Au kann aber eine OFA stehen. Bautechnische Massnahmen schützen das Grundwasser. Sämtliche Schweizer Kernkraftwerke, das Zwischenlager in Würenlingen und viele Chemieanlagen stehen wie die geplanten Oberflächenanlagen über Grundwasser und werden seit Jahrzehnten sicher betrieben.

Prof. Heribert Rausch hat im Auftrag von vier Kantonen ein juristisches Memorandum (Memo) verfasst. Rausch schreibt, dass es bisher keine vergleichbare Anlage gebe, und dass man daher die Gefährlichkeit einer OFA nicht richtig abschätzen könne. Der Autor schreibt weiter, dass es nicht «ratsam» sei, eine Oberflächenanlage im Gewässerschutzbereich Au zu bauen.

Die Nagra hat die Situation von Rechtsanwalt Lorenz Lehmann von der Firma Ecosens, einem Experten in Umweltrecht, analysieren lassen. Lehmann widerspricht dem Memo von Rausch in zentralen Punkten.

Anders als das Tiefenlager im Untergrund sind die Anlagen an der Oberfläche kein Novum, gibt Lehmann in seiner Stellungnahme zu bedenken. Seit Jahrzehnten werden etwa im Zwischenlager in Würenlingen radioaktive Abfälle an der Oberfläche umverpackt und behandelt. Dazu kommt: Die Gefährlichkeit einer Oberflächenanlage ist im Vergleich mit anderen Kernanlagen sehr gering. Lehmanns Fazit: das Memo Rausch ist nicht geeignet, um die bisherige Beurteilung der Behörden in Zweifel zu ziehen.

Die Nagra begrüsst es, dass die Fragen rund um den Schutz des Grundwassers zusammen mit den Behörden des Bundes und der Kantone am runden Tisch geklärt werden sollen.

Ganze Stellungnahme von Lorenz Lehmann: Link

Warum könnte die OFA über Grundwasser stehen?

In einem dicht besiedelten Land wie der Schweiz gibt es immer Zielkonflikte, wenn man eine Anlage in der Grösse einer Tiefenlager-Oberflächenanlage bauen will. Die Nagra hat in der Etappe 2 auch Vorschläge für Oberflächenanlagen ausserhalb der Gewässerschutzbereiche Au gemacht. Diese wurden aber von den Regionalkonferenzen wieder aufgrund anderer Kriterien verworfen. Der Bundesrat hat daher keine Areale ausserhalb des Gewässerschutzbereichs in den Sachplan aufgenommen (Ergebnisbericht Etappe 2).