Nagra: Stellungnahme und Präzisierungen zum Bericht der Sonntagszeitung vom 7. Oktober 2012


Die Nagra verpflichtet sich dem Sachplan geologische Tiefenlager und geht ihre Arbeiten ergebnisoffen an. Es gibt keine Vorfestlegung von Standorten.

Oberste Priorität bei der Suche nach Standorten haben die Sicherheit und die technische Machbarkeit. Bei der veröffentlichten Aktennotiz handelt es sich um ein internes Nagra-Arbeitspapier der Fachexperten für Feldarbeiten (Exploration). Als Grundlage einer Kostenstudie für den Bund waren zwangsläufig konkrete Szenarien anzunehmen. Die Aktennotiz beschreibt eines von vielen möglichen Szenarien, welches die Basis für die Berechnung der nötigen personellen und finanziellen Ressourcen darstellt.

Die SonntagsZeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über eine interne Aktennotiz der Nagra. Diese Aktennotiz wurde bereits von Prof. Walter Wildi (ehemaliges Mitglied des Beirates Entsorgung) am 19. September 2012 in der Arbeitsgruppe des Bundes für nukleare Entsorgung (Agneb) thematisiert. Prof. Walter Wildi kündigte deren Veröffentlichung an.

Die interne Aktennotiz über die Explorationsstrategie beschreibt ein mögliches Szenario und nicht die Planung. Dies wird in der Aktennotiz an verschiedenen Stellen klar zum Ausdruck gebracht.

Die Nagra hat Prof. Wildi am 20. September schriftlich über folgende Sachverhalte aufgeklärt:

Bei der Aktennotiz handelt es sich um ein Papier zur Beschreibung einer zukünftigen Exploration, welches ein generelles Vorgehen beschreibt
Die Explorationsstrategie geht von übergeordneten Zielen aus und basiert auf einem Referenzszenario
Bei der Wahl der zukünftigen Standorte eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle kommt der Sicherheit und der technischen Machbarkeit die höchste Priorität zu.

Der Bund wurde gleichzeitig über den Inhalt und die Bedeutung der Aktennotiz informiert.

Zurzeit laufen in allen Standortgebieten Untersuchungen. Basierend auf den Ergebnissen wird die Nagra Vorschläge für die weiter zu bearbeitenden Standorte erarbeiten. Diese Vorschläge werden von den Behörden geprüft und gehen später in eine breite öffentliche Vernehmlassung. Der Bundesrat entscheidet schlussendlich, welche Standorte weiterverfolgt werden.

Die Aktennotiz AN11-711 beschreibt ein Referenzszenario. Ein solches ist realistisch, legt aber das zukünftige Vorgehen nicht fest. Dieses richtet sich nach den Ergebnissen der gegenwärtig laufenden Untersuchungen und nicht nach dem Referenzszenario. Die Nagra bearbeitet auch Alternativszenarien. So hat der Nagra-Verwaltungsrat in seinem Beschluss vom 9. April 2010 ausdrücklich festgehalten, dass alle Standorte (Südranden, Zürich Nordost, Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura Südfuss und Wellenberg) als Alternativszenarien weiter zu bearbeiten sind. Dieser Beschluss gilt unverändert.