Nagra reicht Sondiergesuche für Nördlich Lägern ein

Nagra reicht Sondiergesuche für Nördlich Lägern ein


Die Nagra reicht heute sechs Gesuche für Sondierbohrungen im Standortgebiet Nördlich Lägern ein. Am Mediengespräch informierte die Nagra über die Ziele und den Ablauf der Sondierbohrungen. Das Bundesamt für Energie erläuterte das weitere Vorgehen im Bewilligungsverfahren.

Ende September 2016 hat die Nagra 16 Gesuche für Sondierbohrungen in den beiden Gebieten Jura Ost und Zürich Nordost eingereicht, je acht in Jura Ost und acht in Zürich Nordost. Heute reicht die Nagra sechs weitere Gesuche für Sondierbohrungen in Nördlich Lägern ein. Diese benötigen gemäss Kernenergiegesetz eine Bewilligung des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Am heutigen Mediengespräch in Stadel wurde über die Standorte der Sondierbohrungen im Gebiet Nördlich Lägern sowie das weitere Vorgehen im Bewilligungsverfahren informiert.

«Langzeitsicherheit hat die oberste Priorität im Standortwahlverfahren für geologische Tiefenlager. Mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen werden weitere Erkenntnisse gewonnen, um den sicherheitstechnisch geeignetsten Standort zu ermitteln», erklärt Maurus Alig, Mitglieder der Geschäftsleitung der Nagra. Mit Hilfe der Sondierbohrungen lassen sich präzise Aussagen über den Aufbau und die Eigenschaften der Gesteinsschichten im Bereich der Lagerperimeter machen. Im Standortgebiet Nördlich Lägern hat die Nagra sechs Gesuche für Sondierbohrungen zur Prüfung eingereicht. «Voraussichtlich werden nicht alle Bohrungen durchgeführt. Bei den Untersuchungen werden laufend neue Erkenntnisse gewonnen. Wir reichen mehr Gesuche ein, um dann jeweils flexibel entscheiden zu können, welche weiteren Bohrungen für die Abklärungen am besten sind», so Alig.

Die Standortwahl für einen Bohrplatz erfolgte auf der Basis geologischer Kriterien sowie raumplanerischer Interessensabwägungen im Austausch mit den zuständigen Fachbehörden, erläutert Herwig Müller, Ressortleiter Feldarbeiten. Die Vorbereitungsphase, mit dem Erstellen des Bohrplatzes und dem Aufbau der Bohranlage, wird ca. drei Monate dauern. Der eigentliche Bohrbetrieb, mit den entsprechenden Testarbeiten im Bohrloch, wird einige Monate bis zu einem Jahr dauern. «Wir wissen, dass die Bohrarbeiten für die umliegenden Anwohner mit Umtrieben verbunden sind. Daher haben wir uns z. B. bezüglich Lärm freiwillig entschieden, anstatt die Planungswerte für Baustellen, die deutlich tieferen für Industrie- und Gewerbezonen einzuhalten», sagt Müller.

Simone Brander vom Bundesamt für Energie (BFE) informierte über den Stand des Verfahrens aus Sicht der federführenden Behörde. Peter Raible von der Sektion Kernenergierecht informierte über den Ablauf des Bewilligungsverfahrens. Zunächst erfolgt eine Vollständigkeitsprüfung der Gesuche, dann eine 30-tägige öffentliche Auflage der Gesuche in den Gemeindekanzleien. Sondierbohrungen benötigen eine Bewilligung des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Mit den ersten Bohrungen wird ab 2019 begonnen.

Hier können Sie die Medienmitteilung vom BFE herunterladen.

Die Referenten des Mediengesprächs (v.l.n.r): Maurus Alig, Mitglied der Nagra-Geschäftsleitung, Herwig R. Müller, Ressortleiter Feldarbeiten (Nagra), Simone Brander, BFE, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, und Peter Raible, BFE, Sektion Kernenergierecht.