Grünes Licht für Informationsreisen der Nagra


Die Informationsreisen der Nagra sind rechtens, deshalb wird kein Verfahren eröffnet: So lautet das Fazit von Vorabklärungen durch die Bundesanwaltschaft. Die Straftatbestände der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind laut Bundesanwaltschaft «eindeutig nicht erfüllt».

Nach einer anonymen Anzeige hatte die Bundesanwaltschaft im vergangenen Sommer Vorabklärungen getätigt. Die Nagra hat daraufhin die beiden für 2018 geplanten Informationsreisen sistiert.

Die Bundesanwaltschaft ist nun zum Schluss gekommen, dass die Informationsreisen der Nagra rechtens sind. Die Straftatbestände der Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sind laut Bundesanwaltschaft «eindeutig nicht erfüllt». Deshalb wird auch kein Verfahren eröffnet. «Die Klärung der Rechtmässigkeit der Reisen durch die Bundesanwaltschaft war auch im Interesse der Nagra», sagt Thomas Ernst, der Vorsitzende der Nagra-Geschäftsleitung. Die Informationsreisen sind im gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsprogramm ausgewiesen, welches die Tätigkeiten der Nagra beschreibt. Alle fünf Jahre wird das Entsorgungsprogramm vom Bundesrat genehmigt.

Teil des Informationskonzepts

Die Nagra sieht sich in der Verantwortung, die Öffentlichkeit und speziell auch die Politik über das Thema der nuklearen Entsorgung zu informieren – sowohl auf nationaler, als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene. Informationsreisen sind Teil des Informationskonzepts der Nagra, wie es im Entsorgungsprogramm beschrieben ist. Die sistierten Reisen werden im nächsten Jahr wieder aufgenommen. Die Nagra wird in Zukunft ausführlicher darüber berichten.

Seit den 1980er-Jahren organisiert die Nagra Informationsreisen. Eingeladen werden jeweils alle Mitglieder des Schweizer Parlaments (unabhängig der Parteizugehörigkeit), die Mitglieder der Regionalkonferenzen der potenziellen Standortregionen (Einladungen gehen jeweils an die Geschäftsstellen der Regionalkonferenzen), Mitglieder von kantonalen Parlamenten und von Gemeindebehörden aus potenziellen Standortregionen sowie Verbände und weitere Interessierte.

Teilnehmende aus dem ganzen politischen Spektrum

Den Teilnehmenden aus dem gesamten politischen Spektrum wird Gelegenheit gegeben, sich vor Ort über die Entsorgungskonzepte anderer Staaten und deren Erfahrungen zu informieren. Konkretisierte Projekte wie etwa in Deutschland und Schweden lassen sich in der Schweiz noch nicht besichtigen. Die Nagra trägt die Kosten für die zwei- bis dreitägigen Reisen. Aufgrund des gedrängten Programms haben die Teilnehmer keine freie Zeit zur eigenen Verfügung und keine Gelegenheit, kulturelle oder touristische Orte oder Anlässe zu besuchen. Die Reisen werden auch von je einem Vertreter der Bundesbehörden (BFE, ENSI) als Auskunfts- und Fachpersonen begleitet.

Weitere Informationen: Patrick Studer, Leiter Medienstelle: medien@nagra.ch oder Tel. 076 579 36 50.

Gemäss Schweizer Kernenergiegesetz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle für eine sichere Entsorgung verantwortlich. 1972 haben die Kernkraftwerk-Betreiber und der Bund dafür die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wettingen (AG). Die Nagra ist das technische Kompetenzzentrum der Schweiz für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenlagern.

120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für diese wichtige Aufgabe ein – aus Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt. Umfassende Forschungsprogramme in zwei Schweizer Felslabors und eine intensive internationale Zusammenarbeit sichern die Kompetenz.