Generalversammlung der Nagra vom 22. Juni 2012 in Bern – wichtiger Meilenstein im Jahr 2011 erreicht
Am 30. November bestätigte der Bundesrat die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete vollumfänglich. Ein weiterer wichtiger Meilenstein im Rahmen des Sachplanverfahrens wurde damit erreicht. Dies ist eine Bestätigung der technisch-wissenschaftlichen Arbeit der Nagra. Zur Ergänzung der geologischen Datenbasis wurde im Herbst ein umfangreiches seismisches Untersuchungsprogramm gestartet.
Die Standortsuche für geologische Tiefenlager erfolgt in der Schweiz gemäss dem 2008 vom Bundesrat in Kraft gesetzten Sachplankonzept in drei Etappen. Der Bundesrat genehmigte am 30. November nach dreijähriger Prüfung als Abschluss der Etappe 1 alle sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete und startete damit die Etappe 2.
Die Nagra vertiefte im vergangenen Jahr den geologischen Kenntnisstand für die Etappe 2 des Auswahlverfahrens, namentlich liefen aufwändige seismische Messungen in mehreren Standortgebieten an. Zusammen mit zahlreichen weiteren Untersuchungen wird so der für den vorgesehenen Sicherheitsvergleich und die weitere Einengung der Lagerstandorte erforderliche Kenntnisstand erarbeitet.
Ebenfalls im Berichtsjahr erfolgte unter Leitung des Bundes die Gründung der durch den Sachplan vorgesehenen Regionalkonferenzen in den Standortregionen. Die Regionalkonferenzen setzen sich zurzeit intensiv mit der Platzierung und Erschliessung der Oberflächenanlagen auseinander. Die Nagra hat dafür Ende 2011 Standortvorschläge beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht, die am 20. Januar 2012 veröffentlicht wurden.
Als weiterer Genossenschafter wurde die Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) in die Nagra aufgenommen. Als Vertreter im Verwaltungsrat wurde Walter Heep, Geschäftsführer der ZWILAG, gewählt. Alle acht bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrates wurden wiedergewählt und Pankraz Freitag als Präsident bestätigt. Die Generalversammlung genehmigte weiter die Jahresrechnung 2011. Sie weist einen Umsatz von 65.5 Mio. Franken aus. Nach Abzug der Erträge aus Dienstleistungen für Dritte und diverser Forschungsbeiträge verbleibt ein Aufwand von 60.2 Mio. Franken zu Lasten der Genossenschafter.