Die Nagra sistiert vorläufig Informationsreisen
Die Nagra organisiert seit Jahrzehnten Informationsreisen zu Entsorgungsanlagen im Ausland. Die Reisen wurden im Entsorgungsprogramm ausgewiesen, das vom Bundesrat bewilligt wurde. Die Bundesanwaltschaft tätigt nach einer anonymen Anzeige Vorabklärungen gegen unbekannt wegen «Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme». Die Nagra ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben. Die Geschäftsleitung der Nagra hat trotzdem entschieden, die Informationsreisen vorläufig zu sistieren.
Seit den 1980er Jahren organisiert die Nagra für Interessierte aus Wirtschaft, Politik und Behörden Informationsreisen zu Entsorgungsanlagen im Ausland. Den Teilnehmenden aus dem gesamten politischen Spektrum wird Gelegenheit gegeben, sich vor Ort über die Entsorgungskonzepte anderer Staaten zu informieren. Solche konkretisierten Projekte lassen sich in der Schweiz noch nicht besichtigen. Die Reisen werden auch von den Bundesbehörden (BFE, ENSI) begleitet.
Diese Woche hat die Nagra von der Bundesanwaltschaft einen Brief erhalten. Darin wird die Nagra aufgefordert, gemäss den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen (Art. 145 StPO) als Auskunftsperson mittels eines schriftlichen Berichts Fragen zu beantworten.
Die Informationsreisen sind im Entsorgungsprogramm (EP) ausgewiesen, welches die Tätigkeiten der Nagra beschreibt. Das Entsorgungsprogramm wird alle fünf Jahre eingereicht und muss vom Bundesrat genehmigt werden. Im Nationalrat wurden die Informationsreisen der Nagra auch schon thematisiert. In der Antwort des Bundesrats wird festgehalten, dass die Kosten der Informationsreisen nach dem Verursacherprinzip durch die Nagra getragen werden müssen (Antwort des Bundesrats).
Die Nagra ist der Überzeugung, korrekt gehandelt zu haben. Eine Klärung der Fragestellung durch die Bundesanwaltschaft ist aber auch im Interesse der Nagra. Aufgrund der laufenden Vorabklärungen werden die für 2018 geplanten Informationsreisen vorläufig sistiert.
Weitere Auskünfte: Patrick Studer, Leiter Medienstelle: 076 579 36 50. patrick.studer@nagra.ch
Gemäss Schweizer Kernenergiegesetz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle für eine sichere Entsorgung verantwortlich. 1972 haben die Kernkraftwerk-Betreiber und der Bund dafür die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wettingen (AG). Die Nagra ist das technische Kompetenzzentrum der Schweiz für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in geologischen Tiefenlagern.
120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich täglich für diese wichtige Aufgabe ein – aus Verantwortung für den langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt. Umfassende Forschungsprogramme in zwei Schweizer Felslabors und eine intensive internationale Zusammenarbeit sichern die Kompetenz.