Bundesrat heisst Entsorgungsprogramm gut


Der Bundesrat hat das Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle der Nagra gutgeheissen.

Für das nächste, im Jahr 2016 einzureichende Entsorgungsprogramm hat der Bundesrat verschiedene Auflagen verfügt.

Kernenergiegesetz und -verordnung verpflichten die Entsorgungspflichtigen, den zuständigen Behörden ein Entsorgungsprogramm vorzulegen und dieses alle fünf Jahre anzupassen. Das Entsorgungsprogramm dokumentiert das grundsätzliche Vorgehen von der Planung bis hin zum Verschluss der Tiefenlager und enthält unter anderem Angaben über Herkunft, Art und Menge der Abfälle, deren Zuteilung zu den geologischen Tiefenlagern und zum Finanzplan. 

Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie BFE