Bericht zu Standortvarianten der Verpackungsanlage für hochaktive Abfälle (BEVA) veröffentlicht
Die meisten hochaktiven Abfälle der Schweiz lagern verpackt in Transport- und Lagerbehältern im ZWILAG (Würenlingen) und zu einem kleineren Teil im ZWIBEZ beim Kernkraftwerk Beznau. Vor der Einlagerung in einem geologischen Tiefenlager werden sie in einer Verpackungsanlage, kurz BEVA, in kleinere Endlagerbehälter umverpackt. Wo diese Anlage stehen soll, wird derzeit diskutiert.
Im Referenzfall ist die BEVA Teil der Oberflächeninfrastruktur (OFI) am Tiefenlagerstandort. In Diskussionen mit den Standortregionen ist die Frage nach einer «externen» BEVA ausserhalb des Tiefenlagerstandorts aufgekommen. Der Bundesrat hat am Ende der zweiten Etappe des Standortwahlverfahrens für geologische Tiefenlager entschieden, dass die Entsorgungspflichtigen in Zusammenarbeit mit den Regionalkonferenzen und dem jeweiligen Standortkanton auch die Platzierung der Verpackungsanlagen für die radioaktiven Abfälle ausserhalb der Standortregion prüfen können. Die Nagra hat nun die Vor- und Nachteile möglicher BEVA-Standorte im Bericht «Verpackungsanlage hochaktiver Abfälle: Vor- und Nachteile verschiedener Standortvarianten» zusammengestellt. Er dient als Diskussionsgrundlage für die nun folgende überregionale Zusammenarbeit mit den Standortregionen und -kantonen.
Neben der BEVA beim Tiefenlager hat die Nagra denkbare Varianten einer externen BEVA beim ZWILAG, beim ZWIBEZ, bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt und auf der «grünen Wiese» verglichen. Bewertet wurden Anzahl Transporte, Platzbedarf der BEVA, Nutzung von bestehenden Infrastrukturen, das vorhandene Know-how etc.
Aus Sicht der Nagra wird die BEVA am sinnvollsten beim Tiefenlager oder extern beim Zwischenlager in Würenlingen betrieben, weil dies die meisten Synergien ergeben wird. Beispielsweise betreibt das ZWILAG bereits eine Umladezelle für hochaktive Abfälle. Zudem werden unnötige Transporte zu neuen Standorten vermieden.
Auch andere Länder planen die hochaktiven Abfälle entweder bei einem Zwischenlager oder beim Tiefenlager in Endlagerbehälter zu verpacken: in Finnland und Frankreich beim Tiefenlager; in Schweden beim Zwischenlager.
Fragen und Antworten
Früher hiess es, dass die BEVA am Standort des Tiefenlagers gebaut werden soll. Weshalb hat die Nagra nun Alternativen geprüft?
Die Idee, die Verpackungsanlage nicht beim Tiefenlager zu platzieren, ist von Akteuren der Partizipation aufgeworfen worden. Basierend auf dem Bundesratsentscheid zu Etappe 2 können deshalb auch Standorte ausserhalb der Standortregionen geprüft werden.
Warum werden die Brennelemente nicht direkt in den Kernkraftwerken in die Endlagerbehälter verpackt? So müsste man keine BEVA ausserhalb der Kernkraftwerke bauen.
Das wäre aus mehreren Gründen nicht sinnvoll:
Erstens müssten die Endlagerbehälter für die Zwischenlagerung in sogenannte Shuttle-Overpack-Behälter verpackt werden. Für die so verpackten Endlagerbehälter hat es im ZWILAG nicht genug Platz.
Zweitens ist es nicht sinnvoll, sich heute schon auf einen endgültigen Endlagerbehälter festzulegen, da die Einlagerung erst im Jahr 2060 beginnt. Die Nagra optimiert daher den Endlagerbehälter bis zu diesem Zeitpunkt und kann so sicherstellen, dass der Behälter dem Stand der Wissenschaft und Technik im Jahr 2060 entspricht.
Und drittens müsste man in allen Kernkraftwerken eine Verpackungsanlage bauen, wenn man Brennelemente dort verpacken wollte.
Der Bericht zeigt auf, dass für eine externe BEVA deutlich mehr nukleare Transporte nötig wären, als wenn diese beim Tiefenlager gebaut würde. Was würden diese Transporte für die Sicherheit bedeuten?
Radioaktive Abfälle werden in der Schweiz seit Jahren routinemässig von den Kernkraftwerken ins ZWILAG transportiert. Das Know-how existiert, die Sicherheit ist gegeben. Aus Sicht der Nagra gibt es daher keinen Sicherheitsnachteil. Die strengen internationalen Transportvorschriften müssen so oder so eingehalten werden.
Was passiert mit dem ZWILAG, wenn alle dort gelagerten Abfälle umverpackt und im Tiefenlager sind?
Das ZWILAG kann vollständig zurückgebaut werden.
Foto: ZWILAG AG